Zehntes Stück.118das Copeybuch eingetragen, und den in dem Co-dempeybuch befindlichen und am 14. Nov. 1735Freyherrn von L. zugeschriebenen Brief sowol,auch den Brief vom 18. Nov. (jedoch die oben ste-hende Jahrzahl 1735 ausgeschlossen) mit seiner ei-genen Hand in das Buch geschrieben habe. Ansonstaber könnte er dermalen nicht erkennen, ob erbey dem Briefe erfindliche Jahrzahl 1735 geschrieben habe oder nicht. Vernünftiger Weiſe kannher um so weniger gezweifelt werden, daß das Ur-bild des in dem Copeybuch erfindlichen Ebenbundeswordenan den Freyherrn von L. wirklich erlassenſey; als eines Theils nicht nur dieſer, ſondern ausverschiedene mehrere Briefe in dem Copeybuchehalten, mithin nicht wahrscheinlich noch glaublichdaß dem Copeybuche ein Schreiben einverleibtsolle, welches in der That nicht erlassen werden.nachDa auch andern Theils der Hofrath von G.BelleAussage des Hofkammerraths F. und dessenders Landdechanten F. ad interrog. 7. den unte-herrlichen Empfang gehabt, und durch diesegenheit zuweilen mit Wechseln gehandelt hat;anbey die Ursache offenbar, warum derselbepeybuch geführet, und demselben jene Briefe,diesener erlassen, eingetragen habe. Dahero auchBuche ein mehrerer und größerer Glaubteinem andern Buche beyzulegen, immassenunter-von einem Kaufmannsbuche in so weit nichtGrun-ſchieden, anbey von demſelben nicht ohnegesagt werden mag, quod ex verosimilitcircumstantiis ex praesumptionibus
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