Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
117
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Jehntes Stäck.117dine praeferentiae vor allen andern zur Zeit be-sorgen, um also das mir verpfändete Haus dahierbinnen C. und die jure immissionis genießendeLänderey zu M. frey zu machen; der immittels mitaller veneration und sonderbarer Hochach-tung bin.12.Dieser ist jener Act. N. 96. sub Lit. A. H.anliegende Brief, wovon die letzte Beyurthel be-saget und verordnet, daß die Revidentinn dessen Exi-stenz oder wahres Daseyn erweisen solle. Zu des-sen Befolgung hat die Revidentinn zwar das Urbilddes Briefes nicht beygebracht, sondern das von ih-rem verlebten Ehemanne geführte und hinterlasseneCopeybuch, worinn der Brief so, wie oben ange-führt, von Wort zu Wort enthalten, aufgeleget,und zu mehrerer Bestätigung den nunmehrigenHofkammerrath F., welcher als vormaliger Sekre-tarius des Hofraths von G. den Brief in dasCopeybuch eingetragen haben solle, zum Zeugenvorgeschlagen.§. 13.Nach geschehener ordentlicher Vereidung hatder vorgeschlagene Zeuge ad art. 2. & 3. ad inter-tog. 10 & 22 ausgesagt, daß er während seinerBedienung diejenigen Briefe, welche der verstorbeneHofrath von G. ihm zum einschreiben gegeben, indasH 3