116Febutes Stück.„bitte derohalben mir die Beschaffenheit dieser Sache„zu berichten. Mein Absehen gehet dahin, wie ich„beſter Maßen Euer Hochedelgebohren, falls ich die„Erbschaft nach errichtetem inventario angehen„würde, befriedigen könnte.“ So ist (wie vonder Revidentinn vorgegeben wird) von dem Horathe von G. die anverlangte der Sache Beschafenheit so fort mitgetheilet, und solchen Endesden Freyherrn von L. unterm 18. des nemlichen Mo-jun-nats ein näheres Schreiben des merkwürdigenvomhalts erlassen worden: „Aus Euer Excellenz„16. dieses an mich abgelassener gnädigen Antwort„habe ersehen, daß Hochdieselben dafür halten,„ob sey über die Güter zu M. ein förmlicher Kauf„gethätiget, und folglich dadurch meine praetensi„nes getödtet worden. Alldieweil aber der Kauf„wegen obseyender Nichtigkeiten, nemlich„Guth in qualitate contractus als allodialhat, noch wird mir geliefert werden können„sich nicht bestehen kann, gleichwie ein solchesren„formalia Kaufcontracts selbsten nach sich„falls nemlich die verkaufte Länderey einiger„zinsbar, churmüthig, lehnbar oder sonsten beschn.Uebertr.„ret,“ und also die gerichtliche Cession,Zeit„und Erbung zumalen frey in bestimmter„geschehen sollte; alsdann bey nicht erfolgender„erbung kaufenden Eheleuten frey stehen solltrbe-„contractu zu resiliiren, und des bereits erw„nen juris immissi sich zu bedienen; so verk„es werden Euer Excellenz aus bekannter Acquanimi„tät meine gerichtlich versicherte Forderungdine
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