Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
116
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116Febutes Stück.bitte derohalben mir die Beschaffenheit dieser Sachezu berichten. Mein Absehen gehet dahin, wie ichbeſter Maßen Euer Hochedelgebohren, falls ich dieErbschaft nach errichtetem inventario angehenwürde, befriedigen könnte. So ist (wie vonder Revidentinn vorgegeben wird) von dem Horathe von G. die anverlangte der Sache Beschafenheit so fort mitgetheilet, und solchen Endesden Freyherrn von L. unterm 18. des nemlichen Mo-jun-nats ein näheres Schreiben des merkwürdigenvomhalts erlassen worden:Aus Euer Excellenz16. dieses an mich abgelassener gnädigen Antworthabe ersehen, daß Hochdieselben dafür halten,ob sey über die Güter zu M. ein förmlicher Kaufgethätiget, und folglich dadurch meine praetensines getödtet worden. Alldieweil aber der Kaufwegen obseyender Nichtigkeiten, nemlichGuth in qualitate contractus als allodialhat, noch wird mir geliefert werden könnensich nicht bestehen kann, gleichwie ein solchesrenformalia Kaufcontracts selbsten nach sichfalls nemlich die verkaufte Länderey einigerzinsbar, churmüthig, lehnbar oder sonsten beschn.Uebertr.ret, und also die gerichtliche Cession,Zeitund Erbung zumalen frey in bestimmtergeschehen sollte; alsdann bey nicht erfolgendererbung kaufenden Eheleuten frey stehen solltrbe-contractu zu resiliiren, und des bereits erwnen juris immissi sich zu bedienen; so verkes werden Euer Excellenz aus bekannter Acquanimität meine gerichtlich versicherte Forderungdine