Fihntes Stück.115§. 11.Einige Zeit hernach, nemlich am 14 Nov.735 schrieb der Hofrath von G. auch (wie vonder Revidentinn angegeben wird) dem Freyherrnvon L. folgender Maßen zu: „Aeußerlich habe in„Erfahrung gebracht, wie daß Euer Excellenz die cre„ditores vermuthlich zu liquidiren citiren lassen.„Obwol nun mir zwar desfalls nichts vorgekommen;„so zweifele jedennoch nicht, Euer Excellenz bekannt„seyn werde, daß ich uxorio nomine eine ansehn-„iche Forderung habe, wofür der Hofnung lebeEuer Excellenz hochbeliebig daran seyn werden,daß sothane Forderung mir als hypothecario vor„allem abbezahlet werde. Worauf da wohlbe-meldter Freyherr von L. ausweis des von der Re-ridentinn jüngsthin beygelegten und von den revisiswar nicht anerkannten, doch auch ausdrücklich nichtvidersprochenen Briefes vom 16. selbigen MonatsNov. geantwortet: „Auf Euer Hochedelgebohrnen„unterm 14. dieses an mich erlassenes Schreiben„habe unverhalten wollen, wie daß die creditores„des von G. ad videndum erigi inventarium„titiret worden, und daß sothane Einladung nichtgan dieselbe geschehen, ein solches ist per abusum,„weil aber sothanes inventarium etwa in Zeit vonseinem Monat zum Stande wird gebracht werdenkönnen; als bitte, bis dahin in Gedult zu stehen,Zum so mehr, da sie die Güter zu M. genießen.Ich finde auch einen förmlichen Kaufbrief, ver-mittels welchen sothane Güter an dieselbe gegenTödtung ihrer Prätension verkaufet worden seynd;„bitte
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten