Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
47
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Viertes Stück.facti quaestionem in eo versari, cum posses-sio sit facti, nec aliud quaerendum, quamquae quota solvi sit solita.§. 10.Ohne ist auch nicht, und bey demCammergerichtsassessore von Cramerin Wetzlarischen Nebenstun-den Theil V. Stück X. S. 4.wörtlich zu lesen.Ein anderes wäre es, wennder decimator einmal den Zehenden in Naturhätte erheben wollen, die Zehendpflichtige abercontradicirt und er darinnen acquiesciret hätte: alswodurch diese in quasi possessionem juris prohi-bendi gekommen wären, und mediante einjus prohibendi präscribiren können, sich auchnicht selbsten, sondern zugleich mit ä decimatorecausam possessionis immutirt, und andurch einSijus emphyteuscos, oder coloniae perpetuaeacquiriret hätten. Solchergestalt hörte es auf resmerae facultatis zu seyn, den Zehenden in Naturzu ziehen oder zu verheuren, dergleichen es ist,wenn keine Contradiction noch erfolgte Acquiescenzerwiesen werden kann, gleich als wenn ein Herrvon langen Zeiten her von seinen Unterthanen vordie Dienste Geld angenommen, und nachhero davonabgehen und die operas selbsten prästirt haben will.Gleichwie ihm dieses freysteht, also kann auch einSackzehende wieder in einen Garbenzehenden undzwar so wol vom Zehendherrn als auch vom Ze-hendmanne