Viertes Stück.facti quaestionem in eo versari, cum posses-sio sit facti, nec aliud quaerendum, quamquae quota solvi sit solita.§. 10.Ohne ist auch nicht, und bey demCammergerichtsassessore von Cramerin Wetzlarischen Nebenstun-den Theil V. Stück X. S. 4.wörtlich zu lesen. „Ein anderes wäre es, wenn„der decimator einmal den Zehenden in Natur„hätte erheben wollen, die Zehendpflichtige aber„contradicirt und er darinnen acquiesciret hätte: als„wodurch diese in quasi possessionem juris prohi-„bendi gekommen wären, und eâ mediante ein„jus prohibendi präscribiren können, sich auch„nicht selbsten, sondern zugleich mit ä decimatore„causam possessionis immutirt, und andurch einSijus emphyteuscos, oder coloniae perpetuae„acquiriret hätten. Solchergestalt hörte es auf res„merae facultatis zu seyn, den Zehenden in Natur„zu ziehen oder zu verheuren, dergleichen es ist,„wenn keine Contradiction noch erfolgte Acquiescenz„erwiesen werden kann, gleich als wenn ein Herr„von langen Zeiten her von seinen Unterthanen vor„die Dienste Geld angenommen, und nachhero davon„abgehen und die operas selbsten prästirt haben will.„Gleichwie ihm dieses freysteht, also kann auch ein„Sackzehende wieder in einen Garbenzehenden und„zwar so wol vom Zehendherrn als auch vom Ze-„hendmanne
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten