Pürtes Stück.conventam exegerunt. Potuerunt conducteres decimarum solvendo pensionem cenventam ad ratam undecimi manipuli, duodecimsolum perceptionem pati, & sic quod suumerat, donare, quod Ecclesiarum erat, herpotuerunt, nam solutionem decimarum minuere est alienare. Fürs erste haben nemlichdieselben nicht einmal angereget, vielweniger etwafen, daß sie den Zehenden stetohin unter den bem-lichen Bedingnissen verpfachtet, wie selbiger fürverpfachtet worden, da die strittigen 15 Viertelnoch den Heuzehenden in Natur gegeben.andern ist von den Beklagten ebenfalls nichtgeführet, ob und in welcher Zeit die 15 VaterWiesen den Zehenden in Natur abgetragen habSodann widerstrebet auch aller vernünftigen Mmaßung, daß, falls der Zehende immerhin untervorherigen und alten Bedingnissen verpfachtet werdewäre, in so geraumer Zeit und aus so vieleneinander gefolgten Zehendpfächtern kein einzigerwesen seyn solle, welcher seines Nutzens beflossenden 15 Vierteln den Zehenden in Naturdert, und deshalben mit den Innhabern einangebunden hätte. Und endlich ist in Erwesezu ziehen, daß dahier nur von dem BesitzFrage, mithin statthaft seye, wasFABER ad Cod. Lib. VII. Tit. 17Def. 14.schreibt: Cum possessorio agitur, quod sicut mi-noris est praejudicii, ita levioribus probatisolamnibus contentum est, plerique putant,sich
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