Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
45
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Viertes Stück.nommen, so kann jedoch diese mit den ad Art. 17& 18 gegebenen Antworten ganz wohl zusammen ste-hen, daß nemlich die Zeuginn von ihren Eltern undandern gehöret, von den nebenliegenden Stückerebenfalls nur ein Mark vom Viertel gegeben wor-den zu seyn; gestalten die Zeuginn das interroga-torium nach dessen Innhalt beantwortet, mithin voneiniger Zuverlässigkeit und eigentlicher Wissenschaftgeredet, und darum das ad Art. 17 & 18 angege-bene hören sagen, dahier ausgenommen und ausge-schlossen hat.§. 9.So viel ist zwar wahr und unwidersprechlich,daß von keinem einzigen Zeugen erwehnet werde,ob der Zehendherr von der Geldabgabe Wissenschaftgehabt habe oder nicht? Dahingegen irren aber dieBeklagten, wann sie deshalben aus demMEAN Part. V. Observ. 621. num. 5.zu ihrem Vortheile anziehen wollen: Ut factumconductorum dominis noceat in perceptionedecimarum, non sufficit conductorum scientia& patientia, sed etiam domini scire, & patidebent. Postius de manutentione Observ. 35.num. 84. Barbosa de jure Eccles. univers. lib. 3.cap. 26. de decimis §. 3. in fine, & lib. 2. Tit. 4.num. 34. Ecclesiae hoc casu adeo non patiun-tur duodecimum manipulum pro decimâ solvi,ut contrarium successivis elocationibus decima-rum testatae sint, dum ad ratam undecimi easelocarunt, & ad eandem ratam pensionemcon-