Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
44
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Viertes Stück.Antwort weder von den Erbgenahmen P. redvon den von jedem Viertel bezahlten Aachermarkzu verstehen, sondern vielmehr dahin auszulegen,daß der Zeuge nicht wisse, oder sich nicht mehr einrunere, wie die Besitzer sich genennet und wieUatMärke er von einem jeden empfangen habe.solche Unwissenheit ist dem Zeugen um so mehr na-nichtszusehen, je leichter ein jeder erachten kann,wellmenschlicheres zu seyn, dann daß ein Mensch,cher einige achtzig Jahre erreichet, im Jahre 1731nicht mehr wisse, was im Jahre 1727 sich zugetregen; zumalen der Zeuge nach seiner Aussage ad ia-terrog. 2. den Zehenden nicht selbst erhoben,dern seine Leute gehabt, welche selbigen gesammtIm gleichen mag auch keine Widersprechung darigesuchet werden, daß der zweyte Zeuge in obenführter Antwort ad interrog. 3. die oben demgelegenen Wiesen, dahingegen der dritte Zeugeunten dem R. gelegenen für zehendfrey ausgebe;maßen der eine Zeuge dasjenige für das Unter-genommen, was der andere für das Obertheilten hat; in mehrerem Betracht, daß beide Zeitin ihren Aussagen, und zwar der eine ad Art.dann der andere ad Art. 2. jene 15 Viertel,milche bey der E. gelegen, zehendfrey sprechen,Wiesenin der That von denselbigen und nemlichenad inreden. Ob endlich gleich die erste Zeuginnals dasterrog. 6. anglebt: Sie wüste weiter nichtsvon dem in dem Abrisse mit Lit. H. bezeichnetenStücke nur ein Mark von jedem Viertel gegebenworden, wie sie jedoch nur von ihren Eltern ver-nemmit