Viertes Stück.13. 14. 15. 16. 17. 18 & 25. daß ihre Eltern 1voViertel Wiesen, welche jetzo dem mitklagenden Paulus M. zugehörig, besessen, und davon nie Heuhenden, sondern nur ein Mark entrichtet, sie selbauch im Namen ihrer Eltern dieses Geld bezahletüberdies von ihren Eltern sowol gehöret als selbgesehen hätte, daß von den übrigen 13 Viertelebenfalls ein Mark statt des Zehendes abgeführtworden. Endlich gehet auch die Aussage des drittenund 83jährigen Zeugen ad Art. 5. 6. 7. 8 U 2dahin, daß der Zeuge im Jahre 1727 oder 17den Zehenden mit in Pfachtung gehabt, undden bey der E. gelegenen 15 Vierteln keinenhenden, sondern statt dessen nur ein Mark v.Viertel erhoben, auch von seinem VergängerZehendgänger Johann O. nie anders gehöret nesgesehen hätte.§. 5Hiemit stimmen auch sogar die zwen Repre-torialzeugen überein; maßen der erste ad Art.8. & ad Interrog. 10 & 14. aussaget, dasVater, welcher Feldschütz gewesen, und den Zden etliche Jahre begangen, von den in geradernie gelegenen Wiesen niemals Heuzehenden,tanaber zuweilen Erbsen und dergleichen anstattMärken, so diese Wiesen für den Zehendentragen schuldig, empfangen, auch dem HermanndesN. bey Anweisung des Zehendes gesagt habe,die Wiesen bey der E. keinen Heuzehenden, sondernnur Märken zahleten. Imgleichen bekennet dieseizio
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