Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
37
Einzelbild herunterladen
 

Drittes Stück.die Dienstgelder unweigerlich bezahlt haben sollen:anerwogen dieselben durch den Eid ihr Nachbar-buch beſtätigen koͤnnen, und falls ſie dieſes nicht koͤnn-ten, alsdann auch das einer Unwahrheit überzeugteBuch den Beklagten zu helfen unfähig wäre.§. 10.Wannenhero meines unzielſetzlichen Erachtensdahin zu sprechen: Würden Klägere diejenigen, wel-che aus der beklagten Gemeinde das Act. N. 20.fol. 2. delatum juramentum respondendorumausschwören sollen, vorläufig benennen; so solle als-dann näher ergehen, was Rechtens.IV.Von Entrichtung des Zehendes inGelde.§. 1.Der Paulus M. und Mitgenossen zeigten am 13Julius 1753 gerichtlich an, daß, ob sie gleichvon undenklichen Jahren her statt des Zehendes einAachermark von einem jeden Viertel ihrer 15 Vier-C;