Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
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Erster Stück.turi judicati die dem Beklagten zugehörigen, undin seinem Amte ausstehenden Capitalien sofort in Zu-schlag legen, nicht weniger dem Beklagten die Mit-nation und Agarovation des zu C. gelegenen Hausessub poena nullitatis untersagen, und solches verdenen Kanzeln verkündigen lassen solle, so hat derBeklagte von sothanem am neunten Jenner 1762 insinuirten Befehle am 18 selbigen Monats revidirt,am 11 Februar die Strafgelder erleget, und amselbigen Monats revisionem quoad effectumBdevolutivum erhalten. Dahero die richtigeobachtung derer Nothfriste außer allen Zweifelstellet ist.§. 5.Als viel demnach die Hauptsache anlanso setzt die dohler eröfnete, und bey dem Karchen und Reichscammergerichte bestätigte Urtheil.res Ziel und Maas, daß des Beklagtens undmehrigen Revidentens Ehefrau mehr nicht dann:Reichsthäler in die zweyte Ehe einzubringen mäd-mithin von allen so wohl un- als auch bew-Gütern, welche bey Absterben des ersten Ehemanvorhanden gewesen, selbiger nur die Nutzeltdahingegen der Eigenthum den klagenden Verkaufzugehörig, und denenselben noch anbey die et-sche Erbschaft samt dem davon gehabten Gewschon würklich abzutreten seye. Desgleichen wirn