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Vermögens mit veihältnißmäßiger Haft bestraft. Außerdembleibt es der Polizeibehörde überlassen, denjenigen Kutschern,welche die Bestimmungen dieser Verordnung wiederholt über-treten haben, den Fahrschein zeitweise oder dauernd zuentziehen.
3.
4.
5.6.
7.
einschliehl,
mit über
10—25ko
Gepäck
Tarif für die Dienstmiinner
Für einenFür bestimmte Gänge mit und Gangohne Geräthschnften. b^iok«
In der Stadt einschließlich des Kails-thorcs, der Bahnböfe, Ost-. Illtobi-,Iägerhofstraßc, Nanngerthor, Eis-tellerberg .........15 Pfg. 25 Pfg.
Nach den übrigen Theilen der Stadtsowie nach dem Stocktampchcn, demstädtischen Kirchhofe und dem Bahn-hos Obertasscl (ohne Brückengeld) . 25 „ 40 „
Nach Nerendorf, Flingern bis Nr. 73(Wirth Vogels) oder bis zumSpritzenhciuse auf der Gmfenberger-Chaussee, Oberbilt bis zur Steffcns-burg, Bill, Hamm (bis zur Kirche) ,
50
75
Nach allen übrigen Theilen der Ober-bürgermeistern Düsseldorf .... 75 „ 1,00 „
Nach Eller, Fahnenburg und Rath . 1,00 Mail 1,25 Mark
Nach Oerreshcim ......1,25 „ 1,50 „
Nach Bcnrath, Ratingen, Kaiseis-
werth und Neuß ......1,50 „ 1,75 „
Für iede 10 Ko mehr 10 Pfg