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Auszug aus der Polizei-Verordnung überdas Droschtenfuhrwesen
Es wird entrichtet: ^ffde"
Art. 24. P«!. Peis.
. für Tourfahrtcn: ^ '"^^
innerhalb der Stadt Düsseldorf einschließlichdes alten Kirchhofes an der Fischerstrahe, derKaiserswertherstrafze bis Haus 98, Münster-straße bis Roßstraße, Stockkamp-.Dercndorfer-,Pempelforter-, Adler-, Schützen-, Cölner-straße bis Cöln-Mindener Eisenbahn, Carl-straße, Pionierstrahe, Stadt. Fuhrpark undGasanstalt, Kirchplatz, Dussel-, Lorctto- undNeußerstraße bis zur Bilkertirche und
Brückenstraße . . . , .....0.60 0,25
Will der Fahrgast den Wagen zu einer neuenFahrt benutzen, so ist der Kutscher verpflichtet, ohnebesondere Entschädigung ^4 Stunde zn warten.Ueber diese Zeit hinaus ist für ^4 Stunde Wartenohne Rücksicht aus die Personcnzahl 0,25 M. zuentrichten.
11. Für eine Fahrt aus Bezirk 1, nach:
Bmrath ........, . . 4,50 0,50
Bilt Einschl. des Kirchhofes a. d. Vollmers-
wertherstrahe, .........1 0,25
Derendorf ........... 1 0.25
Düsselthal ...........1,25 0.25
Eller.............3 0,50
Fahnenburg ..........2 0,50
Flehe, Dorf oder Wasserwerk .....2 0,50
Flingern bis zur Bruchstrcche und Villa °
Haniel an der Giafenbergcr Chaussee , 1 0,25Flingern jenseits dieser Punkte .... 1,25 0,25Floragarten und Bilter Allee.....1 0,20