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Bei Fahrten Mischen den zu 1!, genannten einzelnenOrten findet auch der Tarif für Zeitfahrten M> Anwendung,wenn folchcr bei Antritt der Fahrt vereinbart wird,
Ul, Vei Annahme eines Wagens auf Zeit wird ent-richtet: für jede halbe Stunde von 1 oder 2 Pcrsoneu M, 0,75,von jeder Perfon mehr M, 0,25,
Hierzu kommt bei Fahrten nach Bahnbof Qbcrtaffcl einZuscblag von M. 1, worin das Urückcngcld einbe-griffen ist.
Erstrecken diefc Zcitfahrten sich außerhalb des Bezirks I.,fo wird diejenige Zeit, welche der Wagen bis zur Rückkehrzur Grenze dieses Bezirks bedarf, mit berechnet, auch wenn derFabrgast den Wagen früher verläßt.
Die Kutscher sind nicht gehalten, Zeitfahrten außerhalbder Oberbürgermeister« zu übernehmen oder über l.0 UhrAbends auszudehnen,
IV. Nachtfahrten
Bei Fahrten, welche zwifcheu tu Uhr Abends und imSommerhalbjnbr um 7 Uhr, im Winterhalbjahr um 8 UhrMorgens beginnen, wird entrichtet:
u. im Bezirke 1. und nach Bahnhof Oberkassel der l^fache
Fahrpreis,o. in allen übrigen Bczirkeu der doppelte Fahrpreis, jedochtritt bei Fahrten:
1) nach Düffelthal, Fahncnburg, Flehe, Flingern jen-seits der Bruchstraße refp, Villa Hanicl an derGrafenberger Chaussee, Golzhcim, Grajenberg, Haunn,Lierenfeld, Mörsenbroich, Oberbill jenseits derStcffensburg, Stoffeln, Thewissen, Volmcrswcrth inden Monaten Oktober bis März,
2) nach Venrath, Eller, Gerreshcim, Kaiserswerth,Lohauscn, Ratingen, Rath wäbrcnd des ganzenJahres
von 8 Ubr Abcilds bis 7 Uhr Morgens der Tarif außer An-Wendung und uuterlicgt die Fcststclluug des Fahrpreises fiirFahrten, welche während dieses Zeitpuuttcs beginnen, dergegenseitigen Vereinbarung.