Maximilian Franz, Kf. v. Küln.
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surften, der selbst den Geschäften fremd blieb, beinahe ebenso schlecht, wiein Münster vortrefflich regiert worden. Belderbusch, obgleich sür seine Dienstebei der Wahl mit dem Grafentitel und andern Geschenken reichlich belohnt,hatte doch schon bei Maximilians Anwesenheit 1780 empfinden müssen, daß seinEinstutz die Regierung Max Friedrichs nicht überdauern würde. Er starb geraderechtzeitig, drei Monate vor dem Kurfürsten, am 2. Januar 1784. Das kur-tülnische Land war also der eigentliche Schauplatz und der fruchtbarste Bodensür die Thätigkeit des neuen Regenten. Zunächst im Finanzwesen. Statt derfrüheren Pracht wurde alsbald bei Hofe wie im Staatshaushalt eine strenge Öko-nomie zur Regel. Manche wollten sie sogar zu streng finden. Jungen, aufstrebendenTalenten — es sei hier nur an Fischenich, die Maler Kügelgen und an Beethovenerinnert — ist jedoch in zahlreichen Fällen die Unterstützung des Kursürsten zugute gekommen. M. F. betrachtete sich als ersten Diener des Staates. Eröffnete die einlaufenden Briefe selbst; aus der geheimen Kanzlei hatte er wiejeder andere Beamte sein Arbeitspult. Auch über Gnaden- und Befürderuugs-angelegenheiten entschied er nicht eigenmächtig, sondern nach dem Gutbefindeneiner Commission; und als es sich bei einer Berathung um Ansprüche desdeutschen Ordens im turkülnischen Gebiete handelte, enthielt er sich, vielleichtebenso klug als gewissenhaft, der Abstimmung, um sich nicht bei seiner entschiedenenVorliebe sür den Orden der Gefahr, parteiisch zu urtheilen, auszusetzen. Täg-lich von 8 bis 9 Uhr gab er Audienz, zu welcher jeder ohne Unterschied desRanges zugelassen wurde. Ueberhaupt suchte der Kursürst den Unterschied unddie Scheidung der Stände wenigstens zu mildern. Nicht mehr Geburt sondernVerdienst sollte entscheiden. Für jede Anstellung war eine Prüfung erforderlich.Am wenigsten wollte er dulden, datz bloße Titularbeamte die Einkünfte bezögenund von andern die Arbeit verrichten ließen. Alles was er vornahm und ins-besondere die Sammlung seiner Verordnungen zeugt von einem wohlwollenden,meistens auf das unmittelbar Nützliche gerichteten Sinn. Feuerpolizei undWaldfchutz waren Gegenstand einer eifrigen Sorge. Das Gefängnitzwefen wurdeverbessert (30. December 1785), in Criminalsachen die Praxis gemildert, dieTortur schon am 6. Juli 1784 von der vorgängigen Genehmigung des Landes-herr« abhängig gemacht. Im Juni 1786 trat das neu errichtete Oberappel-lationsgericht in Thätigkeit. Die von dem Geheimen Referendarius JosefCramer von Elausptuch entworfene Geschäfts- und Proceßordnung vom 3. Junigalt als musterhaft. Der Kurfürst hatte tüchtige Beamte zur Seite: für den deut-schen Orden den Statthalter Grafen Christian zu Erbach, den Staats- und Conferenz-ministcr Freiherrn von Forstmeister und den geheimen Referendar Franz Jacobv. Breuning, in Münster außer Fürstenberg die geheimen Räthe Adam Franz Wenner,Johann Gerhard Druffel und Maximilian Forkenbeck, in Kurküln den MinisterJohann Christian Freiherr« Von Waldenfels und die geheimen Referendare IofefWilhelm von Bersword für die weltlichen und Karl Iofef von Wrede für diegeistlichen Angelegenheiten. Aber die Seele der Verwaltung war er selber; zuordnen und zu schaffen war ihm eine Lust. Nicht, datz ihm alles gelungenwäre. Er hütete sich zwar, in den uugestümen, rücksichtslosen Eifer seines BrudersJosef zu verfallen, aber es blieb doch nicht aus, daß feine Neuerungen Anstoßerregten; insbesondere konnte der Adel den Verlust mancher bis dahin mühelosihm zu theil gewordener Vorrechte nicht verschmerzen. Er rächte sich durchspöttische Worte, auch wohl durch Klatschgeschichten, welche die Sittlichkeit desKurfürsten verdächtigten, die sich aber meistens bei der ersten ruhigen Erwägungals Fabeln erweisen. Bei dem Volke war M. F. unstreitig sehr beliebt, ja er gehörtezu den populärsten Regenten in Deutschland- In den „Erinnerungen aus demJahre 1790" hat Georg Förster erzählt und Chodowiecki dargestellt, wie der