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Der helle Kopf und der Trottel!
Entstehung
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Die Folge ist wieder die Löschung des Gebrauchsmusters undvielleicht wieder ein verlorenes Vermögen.

Wir könnten Ihnen Tausende von Beispielen anführen, wie diehoffnungsvollsten Erfindungen durch unsachgemäße Behandlung bei derSchutznachsuchung einfach den Industrie-Rittem in die Arme getriebenwurden und hätte sich der Erfinder durch die Inanspruchnahmeeines solventen Vertreters vielleicht ein sorgenloses Lebenretten können, was jetzt ein anderer für ihn hohnlachend führt. DerUnerfahrene muss an den Klippen des Patentgesetzes zerschel-len, wenn er nicht unter Führung sicherer Lotsen durch diese Riffesteuert. Der Staat hat kein besondere« Interesse daran, einem Einzelnendas Monopol der Ausnutzung einer Erfindung zu gewähren, sondernmöchte möglichst bald die Erfindung zur freien Benutzung ausgeliefertsehen. Jeder Erfinder, der daher einmal mit dem Patentamt zu tunhatte, hat, sobald ihm der erste amtliche Vorbescheid nach der An-meldung zugelit, das Gefühl, als habe er gegen einen Feind anzu-kämpfen, der ihm die materiellen Früchte seiner Erfindung nicht gönne,und kann er diesen Kampf nur aufnehmen, wenn er anter Schulzeines Fachmannes steht, der die Bemängelung des Patentamtes zuparieren verstellt.

Es gibt nun zwei grosse Kategorien von Vertretern, welche sichder Erfinder für die Schutznachsuchung auf seine Erfindung wählenkann.

Die einen sind die freien Vertreter, welche der indirekten Auf-sicht des Kaiserlichen Patentamtes und der direkten Aufsicht der anill.Behörde unterstehen, während die andere Gruppe die Klasse der Patent-anwälte bildet, die zu einem Verband sich zusammen geschlossenhaben. Während sich die freien Vertreter meistens nicht allein mit derAnmeldung von Erfindungen, sondern auch, was für den Erfinder sehrwichtig ist, um die Verwertung bemühen, stellen sich die meisten An-wälte hauptsächlich die Aufgabe, nur Schutzgesuche zur Anmeldungzu bringen. Die technisch-patentjuristische Ausbildung beiderVertreter muss für solvente Personen die gleiche sein und sindStaatsexamina vorauszusetzen. Viele freie Vertreter haben sich nichtder Patenlanwalfschafl angeschlossen, um den Klienten hesser auchals Kaufmann behilflich sein zu können. Der Anwalt betrachtet obennach der beuligen Anschauung jede Reklame als Verstoß gegen dieStandesehre, mit welcher Ansicht man in Amerika allerdings längstaufgeräumt hat. Ohne Reklame kann aber der Kaufmann heutzutagenichts machen, geschweige dem Erfinder seine Erfindung verkaufen.Sehr häufig treten auch die freien Vertreter in Handelsfirmen zusammen,und ist. dann meist der eine Teil der Firmeninhaber vorwiegendkaufmännisch gebildet mit all den Erfahrungen, die der Kaufmannfür den Weltmarkt mitbringen muß, während der andere Teil derFirmeninhaber sich hauptsächlich nur mil der önterschutzstellung derErfindungen befaßt. Sind derartige Firmen doch handelsgerichtlich einge-tragen, so daß für einen größeren kaufmännischen Betrieb eine Gewährvorliegt, so hat der Erfinder alles das beisammen, was er fürdip erfolgreiche Durchführung seiner Sache verlangen muss.Wendet er sich hingegen an einen An wall zur Unterschutzstellung derErfindung, so hat er später fast immer wieder einen Kaufmann nötig,um sich in der Verwertung unterweisen zu lassen und hat dann

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