Druckschrift 
Der helle Kopf und der Trottel!
Entstehung
Seite
18
Einzelbild herunterladen
 

amf. nachgesucht, während das letztere bei dein für den Erfinderzuständigen Amtsgericht deponiert wird.

Für das Ausland fällt das Gebrauchsmuster fort.

Kurz gesagt, das Patent schützt die ganze Idee einer Erfindung,also nicht allein die vorliegende Ausfuhrungsform.

Das Gebrauchsmuster schützt kleinere Gebrauchsgegenstände,bei denen eben nur Wert auf die getroffene Verbesserung in der äußerenGestaltung gelegt wird.

Das Waren- oder Wortzeichen hat Werl für den Erfinder, der seiner Erfindung einen gesetzlich geschützten Namen gehen will; odei>.eine bestimmte! bildliche Darstellung, unter der später die Erfmdv .gverkauft werden soll. Denken Sie/.. I!. anOdol",Maggi",Fahrun" elc.

Das Geschmacksmuster will, wie der Name schon sagt, mir denästhetischen Wert (Schönheitswert) eines Flüehenmusters, oder einesEntwurfes geschützt wissen. Die Grenzen des Geschmacksmusterslaufen dabei in diejenigen des Urheberrechtes über. Das letztere wirdkostenlos jedem Staatsbürger gewährt für literarische Werke etc., kommtalso für technische Erfindungen nicht in Frage.

Der sicherste Schutz für wirkliche Erfindungen ist auf alle Fälledas Patent, weil es eben die Idee schützt. Jedoch melden vorsichtigeErfinder häufig eine Erfindung zu gleicher Zeit als sogenanntes Patentmit ev. Gebrauchsmuster an, um unter allen Umständen den Schutzzu erhalten und die Priorität vom Tage der Anmeldung des Patentesan gesichert zu wissen, gleichgültig, ob dasselbe erteilt wird, oder nicht.Dies ist sehr wichtig, wenn die Erfinder schon während der Schutz?crleilungs-Verhandlungon mit seiner Erfindung an die Oeffentlichkoittreten will, um Verkaufsverhandlungen einzuleiten.

Ein Gebrauchsmuster kann, wenn es nicht mit allen Schikanenberuflicher Erfahrung zur Einreichung gelangt, leicht umgangen wer-den, so daß der Erfinder mit seinem Schutz mir das erreicht hat, derKonkurrenz Anregung zu neuen Verbesserungen gegeben zu haben.

Ueberhaupt ist es für den Laienerfinder unerlässlich, sichfür die äusserst schwierige Arbeit der Nachsuchung von Schutz-rechten stets eines routinierten Fachbüros zu bedienen, das durchdie Abgabe eines Geheimhaltungsreverses für strengste Ge-heimhaltung Garantie übernimmt und außerdem sich an Handeiner großen Zahl von Referenzen über seine Leistungsfähigkeit aufdem Gebiet der Schutzverwirkung ausweisen kann. Dies zu beherzigen,ist. um so wichtiger, als bekanntlich die größten Fabriken, denen dochgewiß die technisch geschultesten Kräfte zur Verfügung stehen, sich

stets eines besonderen Fachmannes zur Einreichung ihrer Schutz-gesuche bedienen. Das Patentgebiet ist (dien ein schwieriges Sonder-gebiet, auf dem man nur durch jahrelange äußerst energische Arbeit,unter selbstverständlicher Voraussetzung vollakademisch gebildeten In-genieurwissens und mit großer Allgemein-Praxis es wirklich zu Leistungenbringen kann, wie solche der Erfinder für eine Sache verlangen muß,die demselben vielleicht jahrelanges mühsames Streben und vieleschlaflose Nächte gekostet hat. Ein Missgriff bei der Unterschutz-stellung kann mil einem Schlage jahrelange Mühen, Entbehrungenund Hoffnungen nutzlos machen.

Es gibt allerdings noch immer eine Anzahl von Erfindern, denennicht geholfen werden kann, die glauben, selbst iu der Lage zu sein,

18