Druckschrift 
Der helle Kopf und der Trottel!
Entstehung
Seite
17
Einzelbild herunterladen
 

andere patentieren die meisten Dinge, um vor Prozessen bewahrt zu

"Hieraus geht klar hervor, dass der einzige Schutz gegendiesen Diebstahl der Patentschutz ist.

Hören Sin als,, unsere Ratschläge, wem, Sic eine Erfmdung

gemacht haben sollten, oder machen werden aus der S» J^^^ffi

wollen. Ein Erfinder muß erstens, zweitens und «1 tens schweigen

können. Seine linke Hand darf nicht wissen, was die rechte tat. Scheint

Ihn.«,, die Idee auch noch so geringfügig, können Sie wissen o *J«jgJ«

*ffcht einen großen Vermögenswert für die Zukunft m sichJtop* ^

. lange Sie nicht den gesetzlichen Schutz besitzen, ist die beste mee

äSl für Sie werte und vogelfrei. Wollen Sie ,besehe sogar ohn

§chntz y<nn Verkauf anstellen, wie dies unerfahrene « **

tan, so lehnt eine reell,. Firma ede Verhandlung nutIhnen ab.um

nicht, eventl. später, wenn man Ihnen von anderer S"'^ V °J°

sollte Vorwürfen ausgesetzt zu sein. Auch wurden Sie sich^ nach

dem Patenteesetz jede Berechtigung nehmen, noch emen benutz zu

Hin i.,ii.i um s u. j K,.ii, 1( |,, offenkundig vorbenutzten. Zu-

beanspruchen, da Sie die ürtmoung oui.iui.uii &f Qi, r i; t,w

guterletzt aber würde die gewissenlose Konkurrenz einfach d.e Idee

selbst unter Schutz stellen durch Benutzung von StrobmtanernIhnen

aber den Trost mit nach Hause gehen, daß momentan kein U«H

vorhanden wäre, man aber später eventl. von hre,OfferteG^auch

, "i n i i : ,i.ii. Inu-t' effnnc (ose srosi.uuit. ii,liji..ii

machen wurde. Grade bei dei urucKieguuB '"'; R P ;,niel

wir wieder einen ähnlichen Fall vorliegen, der ein typisches .Be.spiel

hierfür ist. Seihst Behörden sollte man keine -"^^%^ ^^.

anbieten, denn die Behörde setzt sc* ^^^^^S^

Zufälle bei der Entwendung von Erfindungen ^'Vj°£^weiß jeder Berufserfinder gewöhnlich ein böses Liedchen ans semerLehrzeit auf den, Erfindungsgebiet infolge Indiskretion, od«^« "g*

rechenbaren bannen des Schicksals zu singen. Die WlChögteitstrengster Diskretion hal auch die Gesetzgebung zun, Sehn zgewerbliehen Eigentums vorgesehen, indem die gesamten Pato^^äf^ähandlungen mit den, Erfinder Ins zum Abschluß unter BtmgBtam Amtegeheimnis ^eführl und keine Modelle bei ^ s ctatz^^ *££«gwerden, da solche, meistens die Inanspruchnahme dritter I ersonenvoraussetzen. , r>--i, ..j,,,,,,,.,, in

Wollen Sie also eine Erfindung ohne R ,s / k . 0 pn au Ä5?' h |°müssen Sie unter allen Umständenzunächst den gesetzlicnenSchutz in Anspruch nehmen, schon allem deshalb, um sich alsgeistiger Eigentümer der Erfindung auszuweisen, da "»«*£jedermann die Idee eines anderen zum Verkauf «taetenkönnte. Eine ungeschützte Erfindung ist eben völlig wert

*" " n s1.ttdtSf°wi" C t krm = ich einen 8 e»e,iC,n

jvian unieis, u,-i,i,-i ,,,>>.............. . . T ,\. n ,.,,,,,,,,

rnnster, d» s Waren- oder Wer .e.chen nd %C*a*M

17