anderen dieselb / wie es die notturfft erfürdert / in origi-nali oder vidimirten Copeyen abfolgen lassen / vnddarin keine gefahr gebraucht werden.Der Paß / auch die Commercia, Handel vnd Wan-del / zu Wasser vnd zu Land / sol in diesen Landen niemanden gespert / sondern allenthalben frey gelassen werden / al-lermassen also / wie es bey den vorigen hochlöblichen Her-tzogen zeiten herbracht.Was gemeine Reichs vnd Cräyß onera seind / da tregtein jedes Fürstenthumb vnnd Landschafft seine Quota,vngeachtet dieser Provisional repartition.Dessen zu Vrkünd, vester, stätter vnd vnverbrüchlicher hal-tung / haben höchstgl. Herrn Pfaltz Graffens Fürstl. Durchl. fürsich: An statt vnd in nahmen Ihrer Churf. Durchl zu Brandenburg den hochansehenlichen Abgesandten / den Hochwürdig / Hochvnd Wolgebohrnen Herrn Adam / Graff zu Schwartzenberg / desRitterlichen S. Johannis Ordens in der Marck / Sachsen / Pom-mern vnnd Wendtlandt Meister / Herrn zu Hohen Landsberg vndGimborn (in Krafft vberliefferter Credentz vnd Vollmacht, auchder beider Original von Ihrer Churf. Durchl. gefertigten / auchhiebey angehefften Commissions Verfehlen) diesen Vergleich miteigenen Handen vnterschrieben / vnd Jhr Insiegel hierunter auffge-trucke. Geben vnnd geschehen zu Düsseldorff / den neundtenMartij 1629. Jahrs.Adam Graff zuWolffgang WilhelmSchwartzenberg.M. P.LocusLocusSigilliSigilli.
Druckschrift
Copia des Vertrags so zwischen Ihrer Churf. Durchl. zu Brandenburg und Pfaltz Newburg den neundten Martii Anno 1629 abgehandelt
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