vnd Fürstliche Durchl. Durchl. reifflich zu gemüth gezo-gen / Woferne solche weit außsehende gefährliche diffe-rentien noch lenger continuirt werden solten / daßnicht allein Ihr: Chur: vnnd Fürstl. Fürstl. Durchl.Durchl. selbsten in stätiger gefährlicher vnruhe sitzen,Sondern auch beiderseits vnschüldiger Land Ständevnnd Vnterthanen in höchstes verderben gebracht / dieLande gentzlichen verwüstet / vnd endlich den rechtmässi-gen Erben ja wol gar von dem Römischen Reich entzogenwerden möchten.Solchem allen nun fürzukommen / vnnd in be-trachtung der zwischen Ihr. Chur: vnnd Fürstl. Fürstl.Durchl. Durchl. schwebenden nahe Verwandtnuß vndBlutsFreundtschafft / vnnd auß schuldiger Lieb zu denVnterthanen/ Haben Ihre Chur: vnd F.F. D.D. miteinander ein Provisional Vergleich / auff fünff vnndzwantzig Jahrlang/ woferne für außgang derselben dieserSuccession Streit nicht durch Güte oder Recht gebürlich vergliechen oder entscheiden würde / auffgericht / auffmassen wie hernach folget:Bedingen anfänglich beiderseits Ihre Chur: vnndF.F. D.D. daß dieser accord weder Ihnen selbsten,noch andern / so auff diese Lande praetendirn, an dem je-nigen so einem jeden von rechtswegen gebührt / vnd durchordentliche rechtliche erkentniß zuerkant werden möchte /nicht nachtheilig oder hinderlich seyn/ vnd derowegen auchvon
Druckschrift
Copia des Vertrags so zwischen Ihrer Churf. Durchl. zu Brandenburg und Pfaltz Newburg den neundten Martii Anno 1629 abgehandelt
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