APOLOGIA.Puncten halben einiger streit oder vngleicher verstandt fürsieledaß dann kein Bruder dem andern mit keiner thätlichkeit offensi-ve zusetzen, sondern selbiges an die Herrn Befreundte vberschrei-bea / vnd deren gütlichen entscheidts vnd competirender execu-tion gewertig seyn solle, darwider ist aber vielfältig vnnd offter-mahl pecciret worden / Dann erstlich hat man es bey den abge-redten Puncten nicht verbleiben lassen / sondern mehr zur decisionvnd cognition gestellt / als dahin gehörig / auch daruber nie nichtcompromittirt worden / Fürs ander hat man anderer gestalt zuexequiren begeret / als jemahln gedacht / viel weniger abgeredt vndeinge williget worden. Fürs dritte / hat man sich von der thätlich-keit nicht enthalten / sondern alle extremisirende mittel / vnd waszur offension dienlich zur handt gesucht. Fürs vierdte hat mandasselbe / was die Herrn Vnderhändler jehandts für gut gehalten /nicht allein nit acceptirt, sondern auch das contrarium was siegerahten / practisiret, Endlich hat Herr Graff Philips Ludwigdeß Endscheidts der Herrn Vnderhändler nicht erwartet / sondernvon denselben zeitlich abgewichen / vnd bey Churfürstlicher Pfaltzseine sachen anhängig vnd außfündig zu machen sich hefftig be-muͤhet / auch ipso facto vnd mit gewalt eines oder anders durchzu-treiben, vnd bey frembden alle thätliche hülff, vnd offensiv bey-stand zusuchen vnderstanden / wie solches alles punctuatim zu sei-ner zeit vmbständlich erwiesen werden soll / Graffe Philips Lud-wig auch in seinen exceptionibus vnd dem manifesto selbst ge-stehet.10. Fürs 10. woͤllen alle bißhero angezogene pacta familiaevnd abschiedt / sonderlich der offtgemelte Weilburgische Vertragdaß Jhre Gn. Graffe Philips Ludwig / so wol die Underthanender Herrschafft Runckell, zu würcklicher leystung schüldigerLandhuldigung entweder in der Person / oder durch genugsamegevollmächtige / ehister tag anweisen. vers. trans. Weilb. circa fi-nem, S. wie in gleichem der Herrschafft Runckel biß noch vngehul-digte
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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
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