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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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+ also

APOLOGIA.digte diener vnd Vnderthanen / rc. Als auch von administrationder Graff vnd Herrschafften / vnd vnderfangener Obrigkeits ver-waltung hand abthun vnd die Eltern Herrn Ge brüdere alleinigehohe vnd Landts Obrigkeiten vnperturbirt verbleiben lassen sölle /wie auch oben in etwas mit mehrerm angezeiget worden.Wann nun ihre Gn. erwegen wirdt, daß solche anweisungvon der Runckelische interims vergleichung an / Da es ebenmessigverheissen / vnd also vom 6. Aprilis biß auff den 1. Julii 1615. dreyganzer Monat differirt, vnd mit allerhandt außflüchten / vnd ne-be begeren / so Ihre Gn. jehandts eingestrewt / verschoben Item / daßsie damals in jetztgemelten Julio die vnderthanen durch dero gevoll-mächtigte realiter vn würcklich angewiesen / dieselbige auch GraffHermans G. allein gelobt vn geschworen / aller massen das instru-mentum relaxationis, realis traditionis, vn Homagii, vnde darinne be-grieffene Vollmacht mit mehrerm außweiset / wie wil dañ solchesalles mit einander bestehet vn sonderlich / was wirdt ein verständi-gersagen / wenn er lesen vn hören wirdt / daß gegen obgesetzten klaren Ab-schiedt / vn würckliche vbergab / Cession vn anweisung d Vnder-thanen / vnderschiedtlich gesetzt vnd geschrieben / Ja grössern HerrnChur- vnd Fürsten / nun mehr auch der gantzen Welt in schriff-ten hat fürbracht werden dörffen: Daß Graff Philips Ludwigsich zu dero niemahl pure begebener simultan possession in derHerrschafft Runckel genehert habe / Item / seye von der Herr-schafft Runckel possession gewalthätig destituiret, vnd von Landvnd Leuthen wider seinen willen außgeschlossen / vnd depossessioniret. Jtem / habe die Vnderthanen / dero zuvor gesambter handtgeleister pflicht biß dato (nemlich biß auff den 15. tag Januarii1619. vnd furters biß jetzo / als in das achte Jahr nach gemachtemWeylburgischem Abschiedt) pure nicht erlassen. Ja vber allesvorig in dem am hochlöblichen Keyserl. Cammergericht vbergedenen Exceptionibus, angezogen / vnd in dem Patent wider holenlassen / Jhre Gnaden hetten Jhr Recht vnd das Homagium, &expres-