+ also
APOLOGIA.digte diener vnd Vnderthanen / rc. Als auch von administrationder Graff vnd Herrschafften / vnd vnderfangener Obrigkeits ver-waltung hand abthun vnd die Eltern Herrn Ge brüdere alleinigehohe vnd Landts Obrigkeiten vnperturbirt verbleiben lassen sölle /wie auch oben in etwas mit mehrerm angezeiget worden.Wann nun ihre Gn. erwegen wirdt, daß solche anweisungvon der Runckelische interims vergleichung an / Da es ebenmessigverheissen / vnd also vom 6. Aprilis biß auff den 1. Julii 1615. dreyganzer Monat differirt, vnd mit allerhandt außflüchten / vnd ne-be begeren / so Ihre Gn. jehandts eingestrewt / verschoben Item / daßsie damals in jetztgemelten Julio die vnderthanen durch dero gevoll-mächtigte realiter vn würcklich angewiesen / dieselbige auch GraffHermans G. allein gelobt vn geschworen / aller massen das instru-mentum relaxationis, realis traditionis, vn Homagii, vnde darinne be-grieffene Vollmacht mit mehrerm außweiset / wie wil dañ solchesalles mit einander bestehet vn sonderlich / was wirdt ein verständi-gersagen / wenn er lesen vn hören wirdt / daß gegen obgesetzten klaren Ab-schiedt / vn würckliche vbergab / Cession vn anweisung d Vnder-thanen / vnderschiedtlich gesetzt vnd geschrieben / Ja grössern HerrnChur- vnd Fürsten / nun mehr auch der gantzen Welt in schriff-ten hat fürbracht werden dörffen: Daß Graff Philips Ludwigsich zu dero niemahl pure begebener simultan possession in derHerrschafft Runckel genehert habe / Item / seye von der Herr-schafft Runckel possession gewalthätig destituiret, vnd von Landvnd Leuthen wider seinen willen außgeschlossen / vnd depossessioniret. Jtem / habe die Vnderthanen / dero zuvor gesambter handtgeleister pflicht biß dato (nemlich biß auff den 15. tag Januarii1619. vnd furters biß jetzo / als in das achte Jahr nach gemachtemWeylburgischem Abschiedt) pure nicht erlassen. Ja vber allesvorig in dem am hochlöblichen Keyserl. Cammergericht vbergedenen Exceptionibus, angezogen / vnd in dem Patent wider holenlassen / Jhre Gnaden hetten Jhr Recht vnd das Homagium, &expres-