APOLOGIA.prorogation nicht gestatten wöllen / daß auch darüber die beykunfft zerschlagen / das Gelt nicht erlegt / vnd ex hoc unico fun-damento, der Regreß zu Landt vnd Leuthen gesucht / vnd behaup-tet werden wöllen / welchea mit dem Prothocoll der handtlung deAnno 1616. den 16. tag Maji & seqq. zubeweisen / man hat auchdas Gelt hin vnd wider/ nicht mit geringer gefahr/ kosten/ vnd vn-gelegenheit schlepffen müssen / Es ist aber nie kein heller erstattetsondern was noch dabey an Herrn Graff Philips Ludwigs sey-ten verzehret / von beyden Eltern Herrn Gebrüdern / oder deren ab-geordneten zu bezahlen begeret / auch fehandts bezahlt worden / wieauff den fall der notturfft zubeweisen.8. Vors achte / wie der in vers vnd dieweil fürs andern in demWeildurgischen Vertrag geenderte successions fall gehaltenworden / vnd an seyten Graffe Philips Ludwigen / rc. zuhalten be-geret wirdt, das bezeuget der so embsiglich gesuchte erkliche Re-greß zu Land vnd Leuten / vnd felt diese gutwillige zugelassene mu-tation casuum successionis, wie auch alle andere dardurch gar zuboden / vn̄ ist casu quo derselbige statt haben solte / auff alle hand-lung / abreden / vergleichung pactum Familiae, vnd was in demHauß Wiedt hero kommen / observirt, vnd üblich gehalten wor-den/ gantz nichts mehr zugeben/ sondern were die liebe zeit / damitvnnützlich zugebracht / aller kosten vergeblich / vnd die grosse mühvnd arbeit nit eines hellers werht / könte auch nun vnd in alle ewig-keit nichts abgeredt oder geschlossen werden/ zu dessen haltung diesuccessores angestrenget werden möchten.Man versiehet sich aber ein jedweder vnpartheilichen gemütswerde dieses alles mehr / vnd sonderlich iterata juramenta, vnndsanctas promissiones zubestätigen / als eines oder deß andern vn-zeitig widerrechtlich suchen vnd cupidinem dominandi zubefor-dern geneigt seyn.9. Zum neundten ist vergliechen, daß, wenn der abgeredtenPun⸗
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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
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