APOLOGIA.brüchlich gehalten / vnd in acht genommen werden sölle / Gestaltdañ solches die Herrn Gebrüdere krafft deren eydt vnd pflichtendie sie hiebevor ein ander würcklich geleistet / vnd geschworen / nichtallein vnder sich / mit handtgegebener trew de novo zugesagt / son-dern auch mit verzeihung aller Exceptionen, vnd guthaten / soin dem pacto Familiae specificirt, oder sonsten inen zu gutem kom-men könten oder möchten / festiglich versprochen / vnnd darüber inmajorem fidem, certitudinem & confirmationem, den HerrnBefreunden vnd Verwanden handstreich gethan / alles nach lautmehrberürten Weilburgischen Vergleichs / rc. vers. Sonsten abervnd was ausserhalb.Wie nun solchem tewren versprechen an seiten Graff PhilipsLudwigen / abermal folge geschehen / das weisen alle contraventio-nen, sowol in narratis mandati / als auch was hin vnd wider an-gezogen / mit mehrerm auß / vnd gibt der eintzige punct gesuchtenzutrits / vnd regressus zu Land vnd Leuten / den er fast in allen ver-siculn vnd linien so hoch treibt, vnd der hauptpunct der Stanis-Verein ist / quo sublato, alles vbern hauffen fallen muß / vnd son-derlich diß gnugsam zuverstehen / daß in den exceptionibus judi-cialiter gesetzt / vnd gestanden werden darff / wann Herr Manifestantschon alles gethan hette / was er in den narratis mandati beschuldetworden, So hette (er doch der sachen nit zuviel gethan) sondernwas er befügt gewesen / heist aber das alle puncten der Stanis Ver-gleichung / vnd Weilburgischen Vertrags gehalten:Was auch die begebung aller gutthaten vnnd exceptionengewürckt das bezeugen die hin vnd wider so wol im Manifesto alsauch die zu Heydelberg / hiebevor / vbergebene Gravamina in wel-chen man sich nicht entblödet hat / damals Ihr Curf. Gn. vnderandern fürzubringen / daß mehrbesagter Graff Philips Ludwigmit allerhandt persuasionibus, Item / als ein minderjäriger / vndder Herrschafft gelegenheit vnerfahrner Herr zur renunciationauff Land vnd Leut bewogen worden / da doch das im anfang auff-gericht
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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
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