Druckschrift 
Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.Ob deme so nach gesetzt worden / wird Herrn Manifestantensein hertz vnd gewissen wol sagen / vnd mag er die narrata mandativnd contraventionum, auch was zu dero behauptung zu seinerzeit ferner vnd in specie angezogen / vnd nach notturfft bewiesenwerden soll / wie gleichfals darauff in der Exception schrifft ge-antwort / judicialiter gestanden / vnd bekandt / darüber erwegen.3. Vors dritte hat Graff Phillips Ludwig gleichfals festig-lich versprochen dero Eltern Gebrüdern / keine sperrung oder ein-trag / in bezahlung dero ihme verheissenen summen geldts vnndabstattungen anderer beschwernüssen zuthun / Sondern J. GG.zu solchem endt allen nottürfftiglichen beystandt vnd hülff suchenzulassen (wiewol es ohne das für sich selbst billich gewesen) zumalnachgegeben / juxta d. vers. Sonsten aber.Daß es aber auch dieses falls an würcklicher nachsetzungnicht allein ermanglet / sondern auch deroselben versprechen schnur-stracks zu widergehandlet / vnd die Vnderthanen von schuldigerlandtstewer abgehalten / andere geld zuschiessen verstelt / vnd alleverhindernüsse zur bezahl- vnd abstattung eingeschoben / ist an ver-schiedenen orten bereits angezeigt / vnd weisets der 3. vnd 4. punctnarratorum mandati, daselbst es in specie nach notturfft darge-than werden soll / ferners auß.4. Vors 4. ist so baldt in initio deß Weilbürgischen Ver-trags / auffs newe verwilligt / abgeredt / v üzugefagt / daß es bey dempacto Familiæ, welches von den dreyen Herrn Gebrüdern / Grafftzu Wiedt/etc. mit hand vnd sigell/ auch eine leiblichen eydt/ betheurtvnd steiff vnd fest zuhalten versprochen / nochmaln mit allem wasdarinnen begrieffen / demselben anhengig / vnnd in der newen ver-gleichung nicht geendert / vollkomlich vnd würcklich gelassen wer-den sölle / vers. Als nemlich vnd fürs erste / solches wird auch in fi-ne widerholet vnd bestettigt / daß alles / so in dem Erbtheilungsbrieff / vnd dabey gemachter Stanis Verein / zubesinde / vnd nichtgeendert/ NB. von nun an in alle ewigkeit, steiff, fest, vnd vnver-brüch⸗