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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
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APOLOGIA.gerichtetes vnd beygelegtes Memorial, die lang gehabte bedenck-zeit / communication mit den Herrn Befreunden vnd sonsten vielrin anders außweiset / Jhr Gn. auch das beneficium ætatis, alsdie jhr volkommenes verstendiges alter schon erreicht / wie oben mitmehrerm angezeigt / vnd besser wissenschafft vmb der Land gelegen-heit / als Graffe Hermans Gn. gehabt / mit grundt nicht allegirenviel weniger darauff einiges fundament setzen / noch solche vnd der-gleichen exceptione, deren sie sich vnderschiedlich / vnd medio ju-ramento begeben, widerumb zu ihrem vortheil gebrauchen kön-nen / noch mögen.5. Fürs fünffte / vermag der nachfolgende vers. Es ist aberdoch / etc. Daß die Eltere Gebrüder / zu bezeigung ihres freundlichenguten gemüts / dero Jüngern Brudern, vber die 80000. güldennoch ferner 20000. gülden ebener gestalt / vnd mit solchen condi-tionibus, wie dieselbe 80000. gülden zuschuß zubezahlen ver-sprochen. Es besindt sich aber daß der Scopus vnd intention solche:zuschuß keine würcklichkeit empfunden / die causa impulsiva des-selben auch nicht in achtgenommen/ zum wenigsten aber das jeni-ge gehalten worden/ darumb solcher zuschuß besehehen.Es hat alles im alten Wesen vnd Standt verbleiben, daspactum familiae gehalten / der Weylburgische Vertrag / vnd wassonsten versprochen / observiret, alles widrige eingestellt / vnd dasfreundt-Brüderliche Gemüt, so den zusatz nicht mit geringembeschwernuß beyder Eltern Herrn Gebruͤdern zu wegen gebracht /re ipsa an Graff Philips Ludwigs seiten widerumb ernewert /auch nach Buchstablichem einhalt der Verträge / BrüderlicherFriedt-Trew vnd Einigkeit / auffs new gleichsam erwecket / ge-halten vnd erhalten werden söllen / Es erreuget sich aber hier garein widriger effect, das freundt-Brüderlich gut Gemüt der El-tern Herrn Gebrüdern wil nicht acceptirt, noch angenommerviel weniger ein schein dessen von der andern seiten bezeiget wer-den / der zuschuß ist keines dancks werth / sondern heist man seye