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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.das weiset das werck an jhm selbsten / bezeugen die narrata Man-dati sine Clausula de non conveniendo pactis, vnd darff kein:weitleufftigen außführung / man erwege allein / wie beyde EltereHerrn Gebrüdere biß hero zu allem Brüderlichen vertrawen vndfreundschafft sich accommodirt, vnd dazu viefältig erbotten / an-sprach einständig begeret / eine gute residentz vnd Gr. gelegenheitfür dieselbe zuwegen zubringen / sich auffs hefftigste bemühet / ingefahren vnnd durchzügen fur schaden sorgfälltig gewarnet / vndnichts vnderlassen / so zu fortsetzung brüderlicher lieb / vnd einigkeitoder se zu renovation des / leyder / viel zu viel erloschenen brüder-lichen vertrawens, bey diesen so hoch gefehr- vnd beschwerlichenzeiten / immer hette dienen / vnd ersprießlich seyn können.Es ist aber an der andern seyten darauff so wenig erfolgt / daßnit allein kein eintzige antwort auff eines oder anders gegeben / son-dern man auch vrsach genommen sich zu erhärten / vn an statt ver-sprochener accommodation, allen widerwillen vnd widrigkeitſpüren zulaſſen.2. Zum andern hat Graff Phillips Ludwigs Gn. vnder-schiedlich / auch vermittelst handt gelübnuß vnd geleisten Eydtsversprochen / gegen ein oder andern dero Eltern Herrn Gebrü-dern oder dero Landt vnd Leuth / in keinerley wege etwas vngütli-ches oder thaͤtliches zu suchen/ noch fürzunehmen/ sondern beyderegierende Herrn vnd alleinige hohe vnd Landts Obrigkeit beyruͤhiger administration ihrer Graff- vnd Herrschafften / bestennutzens vnd gefallens zulassen. Weylburgisch vertrag / d. versic.Sonsten aber / etc. Solches vermag auch Runckelischer JaterimsVertrag / vers. Zum andern / rc. Da gesetzt wirdt / Graff PhilipsLudwigs Gnaden/ solle von ein zeit hero vnderfangener Obrig-keits verwaltung / wie auch von einehmung der Herrschafft Run-ckell Gefällen die handtgäntzlichen ab= vnnd NB. darinn GrasseHermans Gnaden / zumahl ferner keinen eintrag oder verhinde-tung thun / weder heimlich noch offentlich.Ob