APOLOGIA.müssen / dardurch dann dieselbe schier ins retardat kommen / vndnicht vnzeitig bedenckens gehabt / ehe vnnd bevor solche strittig-keiten wederumb componirt vnd hingelegt / einig Gelt auß han-den zugeben/ der gestalt/ daß dieses orts ein jeder/ der vnpassionirt/Sonnenklar abnehmen vnd erkennen kan/ wie vngütlich vnd vn-bedachtsam Graff Philips Ludwig/rc. da S. G. selbst der jenigeseyen / die der Stanis Verein gleich im anfang / vnd noch vor demersten Termin zuwider gehandlet / den Eltern Gebrüdern solcheszuzumessen / vnd eben das jenige cujus ipse admittendi occasionempræbuit, dessen sie auch selbst auctor & actor gewesen, denselbenzur vnschuldt zu imputirn vnd vorzugeben / sich nicht schewet / Eshetten die Eltere Herrn Gebrüdere die gebür entweder gar nicht /oder an vngehörige ort, allda sie abhanden kommen, erlegen las-sen, Mit welchen worten S. G. dero Eltern Herrn BrudernGraffe Johann Wilhelms Gnaden / vnd die zu Beilstein / rc. ent-kommene Gelder angedeut haben wöllen / Da doch zum andern /vnd in specie Graff Johann Wilhelm den Eltern Bruder be-treffendt / die Sache also gethan / Nemlich / daß ob wol primusterminus solutionis allererst den 12. tag Aprilis Anno 614. fälligJedoch S. G. ante terminum, nemlich am 17. tag Septembrie1613. vmb zubezeugen, daß sie der Stamm Verein zugeleben,durchauß gemeint / in abschlag desselben ersten ziehls 1000. gül-den geschossen, sich auch keines andern versehen, dann es würdeGraff Philips Ludwig, rc. weniger nicht der Stanis Vereingelebt / vnd darwider nichts attentiret haben / Demnach aber / vn-der dessen (wie obgemelt) Graffe Philips Ludwigs Gnaden ehenoch der terminus kommen / multò minus einige mora antequamdies solutionis venerit, praesupponirt werden können / sich widerdas pactum Familiae benentlich am 23. Januarii / Item 19. Fe-bruarii, so dann den 13. Martii 1614. wiesie dasselbe zu haltennicht vermöchten / nicht allein schrifft- vnd mündtlich sich erklärt /sondern auch hin vnd wider in der Graffschafft Wiedt/ꝛc. die ein-D iij maß
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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
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