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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.contentiret, daß dieselbe J. G. auff dem halß gelegen / vnd siedie jenige selbst befriedigen müssen.Dann anfenglich hat es mit dieser vermeinter contraven-tion, wie auch mit bezahlung der angedeuter ziehl/ vnd versproche-nen 80000. gülden diese beschaffenheit / daß Graff Philips Lud-wigs Gnaden stracks im anfang / vnd noch eine geraume zeit vordem ersten Aprilis Anno 1614. erschienem zahl Termin, das je-nige / was sie mit gutem wissen vnd willen / auff vorgehabten rath /vnd langwürig genommenen bedacht / in beyseyn fürnehmer Gräff-Adelicher vnd anderer Standes Personen / mit dero Eltern HerrnGebrüdern abgeredt / beschlossen / mit handt vnd mundt zugesagtauch mit einem leiblichen zu Gott dem Allmächtigen geschwor-nen Eydt bekräfftiget vnd confirmirt, ohne einige in jure vel fa-cto begründte vrsach mündt- vnd schrifftlich zu revociren, auff-zukündigen / vnd nicht zu halten sich angemast / Ja ipso facto re-vocirt vnd vmbgestossen / vnd sich so weit verleiten lassen / daß siehin vnd wider Mandata angeschlagen, die Underthanen wider-spenstig, vngehorsam, vnd auffrührisch gemacht, dieselbe vonihrer alleiniger hoch= vnd Obrigkeit ab= vnnd zu sich gezogen / in ih-rer halßstarrigkeit gestercket / stewer zugeben / vnd andere schuldig-keit zu leisten verbotten, die Kellner vnnd berechnete Diener derHerrschafft Runckel / von einhebung der Renten abgemahnetauff offenen Märckten eintrag zuthun / Fahnen auffzusteckenzu vbung allerhandt actum jurisdictionalium vrsach vnd gele-genheit zusuchen sich nicht geschewet / etc. In Summa ein solchGewirr / Trennung / Rebellion vnd Widrigkeit verursacht / daßdie Eltern Herrn / sonderlich Graff Hermans zu Wiedt / rc. Gna-den mit dero Vnderthanen in der Herrschafft Runckel / nicht al-lein nicht fort kommen könen / das Ihrige entberen / darüber gros-sen vnkosten anwenden / vnd andere mehr vngelegenheiten außste-hen / sondern auch dero Landt vnd Herrschafft fast nolens volentsich ein zeit lang enteussern / auch in Leib vnd Lebens gefahr stehenmüssen