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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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& noes

APOLOGIA.inahl ihrer Eydt vnd Pflichten erlassene / vnd den beyden ElternHerrn angewiesene Underthanen Jrr vnd Abtrünnig zumachen /vnderstanden / Gantz ohne / daß sie dessen einige recht oder billich-messige vrsach gehabt / Als seyen zu letzst mehr hochwolgedachteGraffe Johann Wilhelms zu Wiedt / rc. Gnaden noch vielfal-tig beschehener oblation, weil kein contradicirn / rechtmässigerinneren remonstriren, bey S. G. Graff Philips Ludwigenplatz finden wöllen / zu benehmung allerhand quærulirens, die zumersten ziel destinirete gelder / ad locum utrique parti idoneum,Nemblich naher Beilstein in deß gleich Hoch-WohlgebornenGraffen vnd Herren/ Herren Georgen Graffen zu Nassaw Ca-tzenelnbogen / rc. Als nemlich J. G. Herren Vatters vnd gewese-nen Herren Vormünders / auch der zeit vornembsten Herren mitVnterhändlers / häußliche Residentz führen zu lassen / gemüssi-get worden.Ob nun aber solcher locus incongruus gewesen / oder nicht / wilman an seinem ort / da solches albereit rechthengig / zuerörten hinge-stelt / doch allein dieses darbey errinnert haben / wie in der Stanis-Verein kein certus locus solutionis bestimpt / vnd aber vnleugbar /daß Graffe Johan Wilhelm der Elter / bey dem herzunahendenersten ziehl vber die vorige zu abschlag desselben geschossene 1000.gülden restirendes Capital vnd Pension / nemlich noch 6000. gül-den S. G. Jüngern Bruder anbieten / auch deroselben ihren eige-nen Cantzleybotten auff Schadeck / Hachenburg / Schaumburg /Heydelberg vnd Weilburg (weil man nicht eygendlich wissen kön-nen wo dieselbe anzutreffen) nachgeschickt / vnd vmb certum locumsolutionis, sive Francofurti, sive alium ipsi commodum data ele-ctione zuvernehmen / einstendig anhalten lassen. Zum vbersluß vonvmb besserer commoditet willen / so dan weitere gefahr zuvermey-den / die Gelder ad locum Domicilii zu hauß vnd hoff zulieffern /sich erbotten / Seine Graffe Philips Ludwigs G. aber die Gelderzuem=