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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.heit der Landen / darauff bestehende schulden lasten / vnnd andere be-schwernussen / mit erhaltung zweyer Gräfflichen Wittiben / vndvnderschiedener Frewlein / anders nicht erleiden können.So haben J. J. G. G. dem alten herkommen / pactis majorumvnd vorigen abtheilung billich nachgesetzt/ der Jünger sich frey-willig / welches Graffe Herman G. sponte zuthun anerbotten / indie schuldigkeit geschickt / vnd eine ansehnliche sunn geld zu seinemantheil / auff maß vnd weiß wie in den verschiedenen bißhero alle-girten Abschieden vnd Verträgen zufinden ist / genommen / darge-gen alles / was er auch jmmer haben / oder praetendiren möchte / ce-dirt vnd vbertragen / Dabey es dan auch / wiewol die summ nachder Landen vnd zeit gelegenheit zu groß / billich sein verbleibens hat /vad in solcher aller betrachtung J. Graff Philips Ludwigs Gn.vmb so viel weniger sich einigen zutritts, oder sonsten habendenrechtens widerumb rühmen / viel weniger dasselb kräfftiglich alle-giren oder brauchen kan.Ad V.Als wenig auch Fürs fünffte J. Graff Philips Ludwigs G.zum behelff gedeyen mag / daß sie vorgeben wollen / als ob J. G.weniger nicht / als auch die Eltere Gebrüdere / die vor der Stanis-Verein gehüldigte Underthanen in solchen vnderthans pflichtenvnd possession so ferrn vnd lang zubehalten / sich außtrücklich be-dingt hetten / biß der Stanis Verein vnd allen darbey vorgange-genen verbriefften pactis, alles jres jnhalts / von den Eltern Ge-brüdern ein gnügen geschthe. Sintemal auch dieses ein pur lautervngrund sey / Erweisen die coram Notario & testibus nechstzu-sammenberuffung der Graffschafft Wiedt Geist= und weltlicherdiener / Beambten / Schulterß / Scheffen vnd Geschworner / vndvordt anderer Vaderthanen vnder schiedlich / nemlich am Mon-tag den 24. furter dienstag den 25. tag Maj: Anno 613. hinc indein persönlicher gegenwart aller dreyer Herrn Gebrüder beschehe-ne/