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Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.mationem agnationis, proſapiæ & familiarum, maximè quan-do non inducunt jus novum, sed confirmatoria sunt juris &consuetudinis longo tempore quaesitae. Sondern es ist auchsolch als herkommen / vnd darauff interponirt pactum majorumconfirmans à tempore confirmationis ar/per omnes anteces-sores, auff der reyen hero durchauß also continuè an einanderobservirt vnd gehalten worden.So befindt sich gleichfalls kein Exempel/ daß eher vnd bevordie Herrschafft Runckel an die Graffschafft Wiedt / rc. kommen /mehr als einer dieselbe eingehabt, sondern viel mehr, nachdemdurch bestätnuß vnnd Cession, ein Herr zu Runckel die Graff-schafft Wiedt / rc. auch vberkommen / vnd beyde Graff- vnd Herr-schafften consolidirt vnd zusammen gebracht worden / hernacherauch das alte herkommen an beyden orten observirt, confirmiretvnd bestättiget / vn biß auff dieser jetzigen regirender Herrn Graf-fen zu Wiedt/ꝛc. Herrn Vattern vnd Vättern Graffe Hermanvnd Graffe Wilhelmen / beyde wolseliger gedächtnuß / also vblichgehalten / vnd ohne allen zweiffel ad posteros devolviret wordenwere / da nicht Graffe Hermans Gnaden wolseliger gedechtnuß /in Franckreich verstorben / vnd mit rath / gutachten / vnd verord-nung der Interessenten, vnnd nechsten Herrn Befreunden vnndVormundts / die Graff- vnd Herrschafften / auß sonderbaren dar-zu bewegenden vrsachen in zwey theil vertheilet / vnd daruber amhochlöblichen Keyserl. Cammergericht Confirmation eingeholtworden.Demnach nun die jetzige drey Herrn Gebrüdere / Graffen zuWiedt / etc. bey respective Antrettung / Cession / vnd so wol recht-als gutwilliger begebung der anererbten vnd erledigten Vatter-vnd Vetterlichen Landt vnd Leuten solches alles sich errinnert / dieart vnd eygenschafft deroselben / vnd dabeneben zu gemüht gefüh-ret / daß das Landt serrner nicht / als in zwey theilhette getheilt werdekönnen / sollen oder mögen / zumahl da es auch ohne das die gelegen-