Druckschrift 
Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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fuit allein

APOLOGIA.beweist genugsam / daß der vorbehalt anderst nicht / als secundumtenorem hypothecæ zuverstehen / vnd der Regreß weiter nicht /als nach der versicherung / vnd der Contrahenten intention willvnd meynung / ja außtrücklicher abrede außzudehnen / vnd zu in-terpretiren sey.Endtlich / vnd fürs letzste alles vorigen vnerwogen / vnd alleinad rem ipsam, vnd den zustandt der Graffschafft Wiedt / rc. cumpertinentiis zusehen / wie derselbe vor der Brüderlichen vergleich-ung vnd abtheilung gewesen, vnd den fall abermahl gesetzt, mitnichten aber gestanden / daß vermög Reservatz J. G. nicht alleinder Regreß zu Land vnd Leuhten widerumb offen stünde / sondernauch res noch integra were / So ist es doch an deme / daß Ihro G.zu keinem theil oder Portion der Graffschafft Wiedt / vnd zube-hörenden Herrschafften kommen können / sondern viel mehr dar-von excludiret seyn vnd bleiben / vnd mit einer träglichen Gelt-summen / nach der Landen / vnd jetziger zeit gelegenheit sich con-tentiren lassen / vnd begnügig seyn müssen / Eins theils darumb /daß in den Lehen Rechten versehen vnd gegründet / Quod Comi-tatus & illis annexa non possunt dividi inter plures cohaeredes,sed ad primogenitum, loco praerogativae & juris praecipui, persuccessionem devolvi debeant. Mit welchem Rechten dannauch alle andere Geist- vnd Weltliche Rechten vberein kommen /Andern theils / daß die art dieser Lehen vnnd der GraffschafftWiedt / rc. vnd dependentirn sonderbahre consuetudo, alt her-kommen / brauch vnd eygenschafft je vnd allwege / von vielen hun-dert Jahren hero gewesen ist / daß dieselbe auff den Eltern alleingefallen/ oder demselben gelassen worden/ deme es der Elter cedi-ret vnd vbergeben / vnd ist solche consuetudo vnd alt herkommenvor alten zeiten / pacto majorum & statuto Familiae, durch vnder-schiedene Erbeinigungen confirmirt vnd bekräfftiget worden / wiesolches die Original Brieffe mit mehrem außweisen / Ejusmodiautem pacta valida sunt & favore digna, cum faciant ad confir-ma-