Druckschrift 
Apologia. Beyder Eltern Herrn Gebrüdere, Herren Johann Wilhelmen, vnd Herrn Herman Graffen zu Wiedt, Herren zu Runckel vnd Ysenburgk, Gegen das Von dero Jüngern Brudern, Graffe Philips Ludwigen zu Wiedt etc außgangenes Manifestum
Entstehung
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APOLOGIA.zu Weilburg am 20. Maji 1615. auffgerichten Vertrag bereitsvberkommen / daselbst außtrücklich / vnd in dem §. Damit dannofftgesagter Graffe Philips Ludwig / rc. per tot. usque ad F.Vnd dieweil fürs ander / rc. zubefinden ist / wie vnd welcher gestaltnicht allein J. G. der Ihro versprochenen Gelder halben / aufvnderschiedliche Kirspel versichert seyn / sondern auch / da dieselbenicht genugsam / weiters zugreiffen / vnd pro quota, nach einesjedern außstande sich zu erholen macht haben solle / Doch also / vndder gestalt/ da der Jünger Bruder Graffe Philips Ludwig/ ꝛc sichan die verschriebene vnderpfande / in casum non subsecuturae so-lutionis zuhalten / vnnd sich immittiren zulassen / vorhabenwere / So sollen sie zwar dessen / wie obstehet / macht habenGleichwol aber auch verbunden seyn/ so bald herna-cher die restirende Capitalia vnd Pensiones / samptvnkosten vnd schaden von einem vnd andern erlegt/ vndalso Graffe Philips Ludwigs Gnaden gantz contenti-ret vnd befriedigt worden / Die Hypothec einem jedernwiderumb einzuraumen / vnd plenarie zu restituiren /allermassen dann der Jüngst Bruder sich / krafft diesesdarzu obligirt vnd verbunden haben wil.Nun befind sich abir / wie vnderschiedtlich angezeigt / daß JG. fast bezahlt / vnd den Rest von einem jedern / auff alle fälle / nachbillichen dingen gewertig seyn können / vnd also keiner Immissionvon nöhten haben. Müsten dann I. G. etiam facta immissionein casum erfolgter bezahlung / widerumb abstehen / das gelt an-nehmen / vnd plenarie restituiren / wie viel mehr seind sie / re inte-gra das Gelt anzunehmen schuldig / wie wenig seind sie auch denRegreß zusuchē/oder ein theil deß Landts erblich zubehalten befugt/dañ solches alles vermag der Buchstab klärlich / bestättigt auchdamit alles vorig / erleutert obangezogenes Jus hypothecae, vndbeweiß