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Vorantwort und Apologia, Das ist, Rettung, Erklärung, Protestation und Ersuchungsschrifft, Der Hoch- und Wolgebornen Graffen und Herrn, Herrn Johann Wilhelms und Herrn Hermans, Gebrüdern, Graffen zu Wiedt, Herrn zu Runckel und Ysenburg, etc. Ahn Die Röm. Keys. Mayestat unsern allergnedigsten Herrn, fortahn alle Christliche Potentaten, Churfürsten, Graffen und Herrn, Auch ins gemein, alle und jede Reichsstände, deren glieder zu- und angehörige, wes Standes und Würdens dieselbe seyn
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40NachtruckWir (80) erklären vns aber darbey / dz wirnichts destoweniger/ vnd einenweg als den andern vnsern gebrüdernvn jedermeniglich / so derentwegen oder sonsten jchtwaszuspruchs zu haben vermeinen / vnd vns dessen nicht er-lassen köndte oder wölte/ vor Allerhöchstgedachter Key-serlicher Mayestat / oder dero Keyserlichen Cammer-gericht / auch den Lehen )81.) Herrn / oder wo vnser wi-dertheil dessen befugt zu seyn / erachten wölte / wenigersnicht vor ob (82) wolgedachten Herrn Befreunden,odern andern elegirten Compromissariis gantz willig vndvnweigerlich seyn wöllen / Vnd versehen (83.) vns dar-auff gegen jedermenniglich / wöllen vns auch gestaltensachen nach versichert haben / es werden alle vnpassio-nirte vns hierinnen so gar nit verdencken noch vnrechtgeben / daß sie viel mehr mit vnserm / in grosser gedultbißhero außgestandenen elenden (84.) zustandt mitlei-dens haben / vnd dessen / so wir zu desselben vnvmbgäng-licher Remedirung (85.) pro juris, possessionisque nostrae de-fensione, nec non inevitabili necessariaque alimentatione benvnsern angebornen Landt vnd Leuhten vor- vnd an diehandt (86.) zunehmen bemüssigt worden/ allerdingsvor entschüldigt halten werden.580) Wir