Nachtruckburgischen Tractation im Jahr 1615. der Assistentz vndverhelffung / zu völliger erlangung deß vnserigen hochvertröstet / vnd darmit / zu damahligem vns eusserst ver-derblichem nachsehen / in favorem vnserer Gebrüder ver-anlasset haben. Zu welchem (8.) endt gleich in darauffgefolgtem 1616. Jahr / als abermahles auff seiten vnse-rer Gebrüder / an leistung der versprochenen vnd pro-rogirten schuldigkeit manquiret/ wie wenigers nicht innachfolgenden Jahren / wie erst (59.) wolgedachte Be-freunde ihres versprechens vielfaltig erinnert / vnd weilwir von ihnen nachmahl gute vertröstungen bekommen/mit grosser gedult (60.) von Monat zu Monat / auchendlich von Jahr zu Jahr / biß dahero schmertzlich ge-wartet vnd gehofft/ wir müssen aber nun mehr (61.) imwerck/ vnd auß ihrer der Herrn Befreunde gegen vnsgethanen / so schrifft= so mündlichen erklärungen erfah-ren/ daß all vnser so langes warten vnd harren auff jhrehülff/ gantz vergeblich/ sondern daß dieselbige (ohner-achtet was vns obberürter massen hiebevor derentive-gen zugesprochen / vnd verbündtlich vertröstet / auch inAbschiedt eingerückt worden / den Fuchs (wie man imsprichwort sagt) nicht beissen auch sich der sach zum theilentschlagen wöllen / vnd sonsten allerhand Privat Re-spect halben / sich nicht vergleichen können / vnd hinge-gen (62.) darvor halten/ vns auch nicht vndeutlich zu-verstehen
Druckschrift
Vorantwort und Apologia, Das ist, Rettung, Erklärung, Protestation und Ersuchungsschrifft, Der Hoch- und Wolgebornen Graffen und Herrn, Herrn Johann Wilhelms und Herrn Hermans, Gebrüdern, Graffen zu Wiedt, Herrn zu Runckel und Ysenburg, etc. Ahn Die Röm. Keys. Mayestat unsern allergnedigsten Herrn, fortahn alle Christliche Potentaten, Churfürsten, Graffen und Herrn, Auch ins gemein, alle und jede Reichsstände, deren glieder zu- und angehörige, wes Standes und Würdens dieselbe seyn
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