Druckschrift 
Vorantwort und Apologia, Das ist, Rettung, Erklärung, Protestation und Ersuchungsschrifft, Der Hoch- und Wolgebornen Graffen und Herrn, Herrn Johann Wilhelms und Herrn Hermans, Gebrüdern, Graffen zu Wiedt, Herrn zu Runckel und Ysenburg, etc. Ahn Die Röm. Keys. Mayestat unsern allergnedigsten Herrn, fortahn alle Christliche Potentaten, Churfürsten, Graffen und Herrn, Auch ins gemein, alle und jede Reichsstände, deren glieder zu- und angehörige, wes Standes und Würdens dieselbe seyn
Entstehung
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Nachtruckeingenommen / 2. (Zu deß nicht erlegenden Landt) versteht nachaußweisung der gegebenen hypothec, vnd weiters nicht. 3. (Pro-portionaliter) scilicet secundum quotam eines jeden außstandts /Nun manglet aber mehr nicht vigore pacti Familiae als 5000. gul-den von einem jeglichen. Quæ verò hæc proportio regressus in diegantze Graff- vnd Herrschafften 4. Jst der vorbehalt der StammisVerein nit inseriret, sondern der renunciation allein eingeflicktquae specialis reservatio pacto familiae nihil derogat. 5. Wannder vorbehalt den / von Graff Philips Ludwigen angezogenen ver-standt haben solte / so müste er auch alles gehalten haben / was derRenunciationsbrieff mit sich bringt / solches ist aber nicht / auch inkeinem eintzigen Puncten / geschehen / wie die Apologia in speciezeigen wirdt / vnd da es schon / sic posito non concesso, gesche-hen were / so importiren doch die angezogene wort deß vorbehalts /keine apprehensionem propria auctoritate faciendam, sondernhette sich Graff Philips Ludwig / rc. remediorum juris allein dar-auff zugebrauchen gehabt / Wie dann zum 6. der am 20. Maij1615. auff leiblichen Eydt gestellte Weilburgische vertrag / mitsich bringt / Wann schon immissio in die angenommene vnder-pfandt erfolgt were / Graff Philips Ludwig nichts wenigers fa-cta solutione die hypothec wider raumen / vum plenariè restituiren.auch der Herrn Befreundte vnd Vnderhändler außschlags ge-wertig seyn / mit nichten aber gegen seine Eltere Herrn Gebrüdereetwas feindtseliges oder thätliches tentiren solle. Wie könnendann dieſe ꝺinge mit einander beſtehen(9) Ad verb. Der Stams Verein / etc.Propositum in mente retentum nihil operatur, Man kandarvon kein wort in der Stanis Verein finden / wie jetzt angezeigtist / auch vermag der reservat mehr nichts / als natura negotii vndintentio contrahentium mit sich bringt.(10.) Ad verbum In solchen vnderthans pflichten / etc.Kan niñiermehr erwiesen werden / sonder die Instrumenta dar-über auffgericht weisen das contrarium auß.(u.) Ad