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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
Seite
404
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404 Dr. K. Thieh.

sonalkredits der Genossen. Die Anlage größerer Summen in Kauf-schillingen sollte nur unter der Voraussetzung erfolgen, daß die erforder-lichen Mittel hierzu aus dem Vereinsbezirke selbst der Kasse zur Ver-fügung stehen, nicht aber unter Benutzung des Bankkredits. Überhauptsollten Kauffchillinge nur aus dem Vereinsbezirk oder aus Nachbar-gemeinden übernommen werden, keineswegs aber aus anderen Vereins-bezirken, wodurch sich die Genossenschaften außerdem noch gegenseitigeKonkurrenz bereiten. Mit Übernahme von Kaufschillingen aus Gegenden,in denen man mit Land und Leuten nicht oder nicht genau bekannt ist,ist ein allzugroßes Risiko verbunden, und daß recht erhebliche Verlustehieraus entstehen tonnen, dafür haben wir gerade m jüngster Zeit leiderden schlagendsten Beweis"'.

Diese Ausstellung trifft aber nur einen kleinen Teil der Kassen.Im allgemeinen halt sich der Ankauf von Kauffchillingen in mäßigenGrenzen. Da er einem Bedürfnis der kleinsten Landwirte nachkommtund diesen günstigere und sicherere Bedingungen beim Landkauf gewährt,und da die Kassen das Betriebskapital für diesen Zweck haben oder mühe-los erlangen können, so wird man dies Hinausgehen über den ursprüng-lichen engsten Rahmen der Geschäfte, für das — in mäßigen Grenzen —die praktischen Gründe sprechen, nicht verwerfen können.

Die Darlehnskassen find Wohl imstande, diese Geschäfte zu über-sehen, weil für die Güterkaufschillinge größtenteils die Tüchtigkeit desErwerbers, also die Merkmale des Personalkredits, maßgebend sind, undsie finden darin eine lohnende Anlage überschüssiger Gelder.

Dazu, daß die Darlehnskassen ihre beiden Zwecke, billige Darlehns-gewährung und vorteilhafte Sparanlage gut erfüllen, trägt neben derzweckmäßigen, hohe Verwaltungskosten vermeidenden Organisation dieBestimmung der Statuten bei, daß eine Dividende auf die Geschäfts»guthaben nicht über den Zinsfuß für Darlehne hinausgehen darf. Darinliegt eine wesentliche Sicherung gegen Mißbrauch der Kassen zur Er-ziclung übermäßiger Gewinne. Mit dem nicht zur Verteilung gelangen«den Gewinntcil werden die gesetzlichen und die ergänzenden freiwilligenReservefonds angesammelt. Ein Teil des Gewinnes — bei den alterenKassen, die ihre Reserven schon zur Genüge gefüllt haben, ein fehr erheb-licher Teil — wird innerhalb der Gemeinde der Genossenschaft zu gemein-nützigen Zwecken hergegeben. Für Schul« und Kircheneinrichtungen, für

» Obeirevisor Ihrig im Revisionsbericht des hessischen Genossmschaftsver-bandes für 1892.