390 vi- K. Thieß.
Danach steht also Hessen auch der Rheinprovinz, der Entstehungs-stätte der Raiffeisenkassen, weit voran, und von größeren Gebieten kommennur die Pfalz und die Provinz Hessen-Nassau, die Nachbargcbiete Hessens,in denen die Entwicklung des Genossenschaftswesens zum guten Teil aufhessischen Einfluß und auf Hefsische Propaganda zurückgeht — die Ge-nossenschaftsberbande diefer Landschaften sind erst von dem hessischen Ver-bände, der zeitweilig ein weiteres Gebiet hatte, abgezweigt worden —ihm nahe.
Seit der Einführung des deutschen Genossenfchaftsgefetzes vom1. Mai 1889, auf Grund dessen die Eintragung der Gründung bezw.Umwandlung aller Genossenschaften im „Reichsanzeiger" vorgeschriebenist, führt der „Allgemeine Verband der dcutfchen landwirtschaftlichenGenossenschaften" ein Verzeichnis aller ländlichen Genossenschaften. Danachgiebt es in Hessen am
Spar- und Sonstige
Darlehnstassen Bezugsvenine Molkereien Genossenschaften
1. Iul
i 1890
140
104
12
7
1. -
1891
211
119
12
9
1. -
1892
255
131
19
10
1893
272
143
18
9
1. -
1894
300
157
17
8
1. -
1895
309
153
20
9
1. -
1896
386
166
26
13
Zuerst von den landwirtschaftlichen Genossenschaften entstanden dieRohstoffgenoffenschaften, die „landwirtschaftlichen Konfumvereine".Ihre Entstehung war damals am notwendigsten. Denn während dieSparkassen und die Vorschußvereine dem dringendsten Kreditbedürfniseinigermaßen nachkamen, war damals der schlimmsten Form des Wuchers,dem Warenwucher, keine Schranke gesetzt. Der Händler, der zugleichvielfach der Geldgeber der Bauern war, nutzte seine durch letzteren Um-stand entstehende Gewalt über diesen am weitgehendsten dadurch aus,daß er ihm die neu aufkommenden landwirtschaftlichen Rohstoffe in schlechter,ja wertloser Qualität und in übermäßigen Mengen als Bezahlung fürfeine Produkte und als einen Teil seiner Darlehne aufdrängte.
„Es lag vor zwanzig Jahren in der damaligen Gestaltung derVerhältnisse, daß man zu Beginn der genossenschaftlichen Bewegungim Großherzogtum Hessen die Organisation des gemeinsamen Einkaufsder landwirtschaftlichen Wirtfchaftsbedürfnisse allem andern voranstellen