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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
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359
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Der landwirtschaftliche Personallredit in Elsaß-Lothringen. 359

Fristen gegeben wird, ebenso verneint werden, wie die, ob in dieser Hinsichtsorgfältig individualisiert wird.

Die Frage, welche Form der Organisation des landwirtschaft-lichen Personalkredits in Elsaß-Lothringen überhaupt und namentlich sürdie noch unversorgte Bevölkerung am zweckdienlichsten ist, muß nochals offen bezeichnet werden. Die bestehenden Einrichtungen sind noch zujung und zu wenig entwickelt, um ein abschließendes Urteil zu gestatten.Unter den geschilderten Verhältnissen muß eine planmäßige Weiterentwicklungder bestehenden Einrichtungen als das empfehlenswerteste bezeichnet werden.Für die Raiffeisenschen Kassen scheint eine solche gesichert zu sein. Jedochdürfen diese, wie überhaupt alle auf ähnlicher Grundlage errichteten Kassennicht vergessen, daß sie, unbeschadet des Zusammenfasset der einzelnenVereine zu Verbänden, am besten thun, wenn sie sich örtlich auf einengeringen Umfang, etwa den einer Gemeinde, beschränken. Denn wegen derunbeschränkten Haftbarkeit und zur Erreichung der anderen, außerhalb derKreditbeschaffung liegenden Ziele ist eine persönliche, unmittelbare Bekannt-schaft der Genossen untereinander zum Gedeihen des einzelnen Vereines un-bedingt erforderlich.

Was die Weiterentwicklung der öffentlichen Einrichtungen für Zweckedes Personalkredits der landwirtschaftlichen Bevölkerung angeht, so werdenzunächst der Erfolg des neuen Sparkassengesetzes und der wegen Ausdehnungdes Geschäftsbetriebes der öffentlichen Vorschußkassen gefaßten Resolutionabzuwarten sein. Abgesehen hiervon muß aber auch jetzt noch die weitereAusbildung des Systems der kommunalen Spar- und Darlehnstassen unterVerschmelzung der Vorschußkasscn mit denselben als das einfachste undzweckentsprechendste bezeichnet werden, sobald eine Form gefunden werdenkann, welche die aus der Kommunalverfassung hergeleiteten Bedenken be-seitigt. Der Geschäitsbcznk dieser Kassen würde sich über die Gemeindedes Sitzes und die in der Umgegend gelegenen Gemeinden zu erstreckenhaben, wobei die Grenze des Bezirks da gegeben ist, wo die persönlicheBekanntschaft des Vorstandes und des Rechners mit den Verhältnissen des Ent-leihers aufhört. Innerhalb dieses Bezirks wäre ihnen aber auch die Hin-gabe von Darlehen auf Schuldscheine zu gestatten. Dabei wäre zu erwägen,ob nicht, wie es schon jetzt bei den Vorschußkassen der Fall ist, eine obereGrenze sür die Höhe des einzelnen Darlehns gesetzt werden könnte.

Die Gründung einer sogenannten Landeskreditkasse zur Hebung deslandwirtschaftlichen Kredits dürfte für Elsaß-Lothringen unnötig sein. So-weit eine solche dem Personaltredit durch Aufnahme der überflüssigen unddurch Überlassung der ersorderlichen Gelder an Spar- und Darlehnstassen