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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
Seite
358
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358 C. Lichtenbeig.

hat sie 383 000 Mark auf ländliche Hypothek in Elsaß - Lothringen aus-stehen.

Neben diesen beiden Bankinstituten sind vereinzelt noch einige Ver-sicherungsgesellschaften aus diesem Gebiete thätig. Im Ober-Elsaß machenauch größere Baseler Bankhäuser Geschäfte.

Daß gewerbsmäßige Wucherer in die Lücken der Kredit-organisation eintreten, ist, wie fchon gesagt, zweifellos. Es ist eben fürden Landwirt zu verlockend, auf ihre bequemen und mit Wahrung vollsterDiskretion'gemachten Anerbietungen, deren Vorteile sie in beredter und un-widerstehlicher Weise darzulegen verstehen, im Falle des Bedürfnisses ein-zugehen und sich über die möglicherweise eintretenden schlimmen Folgeneiner Täuschung hinzugeben.

Daß Wucherei die Kreditorganisation benutzen, um sich Kapital fürihre Operationen zu verschaffen, muß im allgemeinen verneint weiden.Jedoch macht sich die Erscheinung bemerkbar, daß kleinere mit den Bauernin Geschäftsverbindung stehende Handelsleute und Geldverleiher die Spar-kassen als Banken benutzen, ihre laufenden Bestände bei denselben anlegenund nach Bedürfnis wiederholen und sich auf diefe Weife ein verhältnis-mäßig hochverzinstes Kontokorrent verschaffen.

IV.

Wie sich die einzelnen Organisationsformen bewahrt haben, ist beider Besprechung schon an den verschiedenen Stellen erwähnt wurden. Dabeiwird man im allgemeinen mit der Behauptung nicht fehl gehen, daß einErfolg überall da zu verzeichnen ist, wo Männer an der Spitze standen,welche sich der Sache mit Eifer annahmen und die Geschäfte mit Umfichtund Verfchwiegenheit besorgten, daß aber, abgesehen Von Einzelfallen, da,wo solche Männer fehlten, keine wesentlichen Fortschritte bemerkbar waren.Daß sich die verschiedenen Kreditorganisationen nicht grundsätzlich im Wegestehen, geht daraus hervor, daß verschiedentlich Raiffeisensche Kassen nebenöffentlichen Vorschußkassen in derselben Gegend, beide mit Erfolg, thätig sind.

Im allgemeinen kann der Kredit als so billig bezeichnet werden, wiees nach den elsaß-lothringischen Verhältnissen möglich erscheint. Der Zins-fuß übersteigt auch bei Privatverleihern Wohl selten 5"/«, in welcher Höheer nach dem noch geltenden Gesetz vom 3. September 1807 für vertrags-mäßige und gesetzliche Zinsen in Civilsachen festgefetzt ist. Dagegen mußdie Frage, ob der Kredit immer in wirtschaftlich zweckmäßigen Formen und