Druckschrift 
1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
Seite
347
Einzelbild herunterladen
 

Der landwirtschaftliche Perfonaltredit in Elsaß-Lothringen. 34?

gute Bürgschaften sicher gestellt sind; 5. durch Erwerb von Grundstückenbei Zwangsverkäufen, wenn andernfalls die auf denselben haftenden hypo-thekarischen Forderungen der Sparkasse gefährdet sind. Die näheren Be-stimmungen sind durch die Satzungen zu treffen/'

Infolgedessen können von der Ermächtigung, Spar- und Darlehnskassenzu gründen, 56 Gemeinden Gebrauch machen, von denen 42 bereits imBesitze von Sparkassen sind, wahrend nach dem Regierungsentwurf 114 Ge-meinden diese Befugnis gehabt hatten.

Daneben wurde eine Resolution angenommen, durch welche die Re-gierung erfucht wurde, zu prüfen, in welcher Weise durch die Verbesserungder Vorschußkassengesetzgebung dem Kreditbedürfnis der bäuerlichen Be-völkerung in weiterem Umfange Gewähr geleistet weiden könne, als dieszur Zeit der Fall sei. Bei der Annahme der Resolution hatte der Landes-ausschutz namentlich im Auge, daß die Frage der Übernahme von Kauf-schillingen durch die Vorschußkasscn in Erwägung gezogen werden solle.

Die Gründe, welche den Landesnusschuß bei seiner Haltung bestimmten,sind im wesentlichen in dem Bericht der betreffenden Kommission enthalten,welcher besagt:

„Es wurde bestritten, daß die Spar- und Darlehnskassen einem Be-dürfnis entsprächen. Man machte geltend, daß in den großen Gemeindenjede Perfon, die Sicherheiten bietet, Geld zu einem mäßigen Zinsfuß be-kommen könne, weil sich immer Kapitalisten und Privattreditanstalten fänden,die bereit sind, Gelder an zahlungsfähige Personen zu leihen. Für dasPlatte Land habe die Regierungsvorlage mit Recht Spar- und Darlehns-kassen nicht zugelassen, weil es da an Elementen fehle, um eine derartigeVerwaltung zu führen, somit würde die neue Einrichtung den ländlichenKredit nicht fördern. Aber auch abgesehen von dem mangelnden Bedürfnisnach Oemeindesparkassen sei es im höchsten Grade bedenklich, den Gemeindendie Verantwortlichkeit einer Kassenverwaltung aufzubürden; es könnten da-durch die Einwohner der Gemeinde in Gefahr geraten, zur Deckung vonVerlusten der Kasse beträchtliche Summen für neue Auflagen und Zufchlags-pfcnnige bezahlen zu müssen. Diese Resultate, deren Möglichkeit man nichtbestreiten könne, müßten ernstlich ins Auge gefaßt werden. Man müssebedenken, wie schwierig es sei, Darlehen ohne Gefahr des Verlustes zu geben,selbst wenn hypothekarische Sicherheit geboten werde. Es komme aufmehrere Bedingungen an, auf die Zahlungsfähigkeit des Schuldners undseiner Bürgen, bei der Bestellung einer Hypothek auf die rechtliche Gültigkeitderselben und auf den wirklichen Wert des Unterpfandes. Die zu Darlehns-bewilligungen nötigen Untersuchungen würden mit bedeutenden Kosten ver-