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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
Seite
341
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Der landwirtschaftliche Perfonallredit in Elsaß-Lothringen, 341

leiten nicht zu vermeiden sind, welche aber die Nutzbarmachung des Real-kredits naturgemäß verringern.

Die Ursachen der Verschuldung sind selbstredend mannigfaltig.Ein bedeutender Teil der Schulden wird zweifellos zu produktiven Zweckenoder zur Befriedigung vorübergehender Bedürfnisse aufgenommen, vieleandere aber dienen zur Weiterführung einer leichtsinnigen Vorgwirtschaftoder zur Befriedigung eines Landhungers, der ohne jede Rücksicht auf dasmobile Betriebskapital oder den wirklichen Wert der zu erwerbenden Parzelle,nur nach größerem Grundbesitz strebt. Daß wucherische Ausbeutung zurErhöhung der Verschuldung mit beitragt, braucht kaum erwähnt zu werden.Wie auch anderwärts tritt der Wucher hauptsächlich in der Form auf, daßder Schuldner in ein solches Wirrwarr von Geschäften verwickelt wird, daß ^er sich schließlich nicht mehr zu helfen weiß und dann dem Gläubigermit Hab und Gut und mit seiner ganzen Existenz zum Opfer fällt. ReinerGeldwucher kommt verhältnismäßig selten vor, man müßte denn die fürden Veräußerer gewöhnlich mit Verlusten und für den Schuldner mit Un-annehmlichkeiten verbundene Übernahme von Rcstkaufschillingen, den soge-nannten Protokollhandel, dazu zählen, der allerdings noch sehr im Schwangeist und zu dessen Beseitigung ein Einschreiten der Gesetzgebung in der Weisewie dies in dem noch zu erwähnenden neuen Sparkassengesetze (S. 9) be-reits geschehen ist, dringend erwünscht erscheint. Gegen den Viehwucherwendet sich das Gesetz vom 18. Juli 1890. Durch dasselbe sollten dieViehverstellungsverträge eine Einschränkung erfahren, indem unter Straf-androhung für Zuwiderhandlung bei Abschluß des Vertrages eine Abschätzungdes einzustellenden Viehes durch zwei ehrenamtlich bestellte Schätzer vorzu-nehmen und bei dem Bürgermeister des Verstellungsortes Anzeige zu er-statten ist. Das Gesetz hat den Einfluß gehabt, daß die Viehverstcllungenin der früher üblichen Form seltener geworden sind, ohne daß jedochmateriell eine Änderung eingetreten Ware. Auch die Novelle zum Wucher-gcsetz aus dem Jahr 1893 ist einstweilen noch ohne sichtbare Wirkung.

Wegen der Verschuldung und ihrer Ursachen im allgemeinen undwegen der Möglichkeit für den Landwirt, auf dem Wege des Kredits Gelderflüssig zu machen, mögen hier noch die nachstehenden Äußerungen Platzfinden.

Ein Bericht aus dem Unter-Elsaß sagt:Die Verschuldung nimmtzu, wenngleich von einer allgemeinen Verschuldung oder Kreditlosigkeit keineRede sein kann. Der Benutzung der Vorschußkassen steht häufig entgegen,daß die erforderlichen Bürgen nicht erreichbar, außerdem aber die Dar-lehnssucher der gewollten Geheimhaltung ihrer Lage nicht so sicher sind, als