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bei den privaten jüdischen Geldleihern. Diese, bei weitem vorwiegend aus-gesucht, geben Geld zu 4^2—5 Prozent, verwickeln aber, indem sie dieLage zu anderweiten Geschäften benutzen, die Leiher in ein sür sie unent-wirrbares Netz von Rechtsgeschäften und treiben sie schließlich auf diefe Weifevon Haus und Hof."
In ähnlicher Weife spricht sich über die Verschuldung in Lothringeneine Denkschrift des landwirtfchaftlichen Centralvereins dieses Bezirkes ans,welche Ende 1893 veröffentlicht worden ist. „Im allgemeinen kann aller-dings von einer Überschuldung der Landwirtschaft in Lothringen nicht ge-sprochen weiden. In manchen Gegenden des Bezirkes, insbesondere inTeilen der Kreise Metz und Chateau-Salins, ist eine ziemlich bedeutendeDurchschnittswohlhabenheit vorhanden. Die Landleute sind in der Regelanspruchslos und gewöhnt, ihre Ausgaben nach den Erträgnissen der Wirt-schaft einzurichten. Zur Verwendung von größeren Betriebskapitalien zuVerbesserungen und Neuerungen ist wohl nur eine Reihe von Großgrund-besitzern und Industriellen mit landwirtschaftlichen Liebhabereien in derLage, im übrigen ist aber doch die überwiegende Zahl der größeren undmittleren Grundbesitzer und der Pächter größerer Güter ziemlich wohlhabendund selten in die Notwendigkeit versetzt, sremden Kredit in Anspruch zunehmen. Anders liegen die Verhältnisse bei den kleineren Besitzern undPächtern, welche oft tics in Schulden stecken. Nach annähernder Schätzungbeträgt die Verschuldung des Grundbesitzes des Bezirkes im Durchschnittetwa 12 Prozent des Weites, wechselt aber in den einzelnen Kantonen von7—8 Prozent bis auf mehr als 20 Prozent und beträgt natürlich ineinzelnen Fällen mehr als 100 Prozent. Die Verschuldung wird vielsachdadurch herbeigeführt, daß der kleine Besitzer oder Pächter von vornhereinteuer gekauft oder gepachtet hat und ohne das erforderliche Betriebskapitalwirtfchaftet. Wenn dann, wie vielfach im letzten Jahrzehnt, fchlechte Ernteneintreten, die geernteten Produkte geringe Preife erzielen und gar Vieh-Verlust, Hagelschäden oder sonstige Unglücksfälle eintreten, sieht sich der Land-wirt gezwungen, Geld zu leihen, um seinen Verpflichtungen nachkommenzu tonnen. Das geliehene Geld muß in einem zu der Rentabilität desBesitzes in keinem Verhältnis stehenden Zinsfuße verzinst werden, eine Schuldhäuft sich auf die andere, und bald sieht sich der kleine Besitzer oder Pächteram Ende seines Könnens. Vielsach rühren die Schulden auch von Vieh-käufen her."
Und ein anderer Bericht aus dem östlichen Lothringen hebt hervor:„Der Krcbsfchaden, an dem die hiesigen Zustände leiden, ist in dem Borg-system zu suchen. Es werden nicht bloß Güter, sondern auch die zum