Der Personaltiedit des ländlichen Kleinarnndbesitzes in Württemberg. 281
Zu Bewilligung von Darlehen auf länger als fünf Jahre ist injedem einzelnen Fall die Zustimmung der Generalversammlung erforderlich,welche auch die jährlichen Rückzahlungsfristen festsetzt. Die für alle Fällevorzubehaltende 4 wöchentliche Kündigungsfrist soll nur benutzt werden,wenn die vom Vereine angeliehenen Kapitalien massenweise gekündigtwerden, oder die Vereinsschuldner oder deren Bürgen in Verhältnissegeraten, welche die Sicherheit der Darlehen gefährden".
Der Zinsfuß für Darlehen und Kredite in laufender Rechnungzeigt ebenso wie der Zinsfuß für Anlehen bei den einzelnen Darlehens-kassen-Vereinen eine große Verschiedenheit. Aber auch in der Abwärts-bewegung des Zinsfußes schließt sich der Darlehenszinsfuß dem Anlehens-Zinsfuß an.
Zinsfuß
1883
1894
fürDarlehen
Zahl der Dar-lehenskassen-Vereine
Prozentsatz
der
Vereine
Zahl der Dar-lehenskassen-Vereine
Prozentsatz
der
Vereine
"/«
<Vo
°/o
4
0
0
15
2,6
4'/4
1
1
14
2,4
4^2
3
3
16?
29,2
4'/4
3
3
35
6,1
5
51
45
331
57,6
öV4
8
7
2
0,3
Zl/2
32
28
5
0,9
S'/4
S
5
0
0,0
6
8
7
3
0,5
6'/2
1
1
0
0,0
Der Zinsfuß für Darlehen betrug somit bis zu 4V2°/o,im Jahr 1885 bei 4 Vereinen ^ 4°/°,im Jahr 1894 bei 196 - ^ 34,3°/u,und bis zu 5 °/° einschließlich im Jahr 1885 bei 58 Vereinen ^ 51,8°/°,
- 1894 - 561 < ^98,1°/°.Über 5°/° erhoben im Jahr 1885 54 Vereine ^- 48,2 0/3,- - - - - 1894 10 ° ^ 1,7°/<>,Manche Vereine haben für alle Arten von Darlehen einerlei Zins-fuß, andere berechnen für Darlehen in kleineren Beträgen und auf kurzeZeit, einen höheren Zins, als für solche in größeren Beträgen und