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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
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280 Lllyer,

im Jahre 1885 35 Vereine ^- 31,3°/°,im Jahre 1894 14 - -. 2,5°/°.

Mit 48°/o der württembergischen Darlehenskassen-Vereine, nämlichmit 275, sind ferner Sparkassen verbunden, in welche am Jahres-schluß 1893 Einlagen von Mitgliedern und NichtMitgliedern (unter letzternbesonders Kinder und Dienstboten), im Gesamtbetrag von 758 882 Markgemacht waren. Diese Spareinlagen werden niederer verzinst als die Än-lichen. Daher werden dieselben, wenn sie bei einer Person den BetragVon 100 Mark erreicht haben, meist in die Darlehenskasse alsAnlehen"übertragen.

Wenn der normale Geldzufluß zum Geschäftsbetrieb nicht hinreicht,so wird aus der Geldausgleichstelle des Verbandes (s. S. 282), bei welcherjedem Verein ein Kredit eröffnet werden kann, der nötige Betrag zu4V2°/u entnommen.

Die Gesamtsumme der ausgeliehenen Beträge ein-schließlich der Güterzieler und der immer allgemeiner eingeführten undbenutzten Kontokorrente läßt sich auf Ende 1893 folgendermaßen an-nähernd berechnen:

Die Aktiva betragen ....... 17 074 723 Mark,

davon ab das Guthaben der Mitglieder

bei der Centraltllsse ........ 1 517 5U3 -

bleibt 15 557 220 Mark.

Werden der Kllssenbestand, die Stück-zinse :c. angeschlagen zu ..... 357 220 ______

so bleibt Gesamtsumme der Darlehen 15 200 000 Mark,oder für jeden Verein im Durchschnitt der Betrag von 26 446 Mark,für jedes Mitglied im Durchfchnitt 309 Mark, oder wenn die Hälfte derMitglieder als Schuldner angenommen wird, 618 Mark.

Die Sicher st cllung derDa riehen, bezw. Kredite in laufenderRechnung erfolgt in der Mehrzahl der Fälle durch Stellung von Bürgen,aber auch durch Unterpfänder und Faustpfänder.

Über die Rückzahlungsbedingungen bestimmt das Statut:Darlehen dürfen nur Vereinsmitglieder erhalten und zwar:ll. auf kürzere Fristen bis zu einem Jahr;b. auf längere Dauer bis zu fünf Jahren,o. auf laufende Rechnung.

Bei den Darlehen a und d bestimmt der Vorstand im voraus dieFristen und die Beträge, in welchen die ratenweise Tilgung stattzufindenhat. Die Rückzahlungsfrist einzelner Raten kann der Vorstand verlängern.