240 Die bayerische Pfalz.
Eine Einzahlung bei einer anderen Notenbank-Agentur oder derKgl. Filialbank Ludwigshafen mittelst Postsendung verursacht mehr Porto.
4. Der Verein, welcher Geld von der Geldausgleichstelle zurückziehenoder leihweise erheben will, wendet sich mit seinem Abruf an den Kreis-Verband der bayerifchen Spar- und Darlehenskassen in Landau.
5. Dem Abruf fügt der Verein bei, in welcher Weife er die ab-gerufene Summe übermittelt haben will.
6. Will er sie durch die Post zugefendet haben, so erfolgt die Zu-sendung von Landau aus durch die Post.
7. Dadurch, daß der Kreisanwalt ein Giro-Konto bei der LandauerAgentur der bayerifchen Notenbank hat, ist der Kreisvcrband in der Lage,an demfelben Tage, an welchem das Abrufschreiben in Landau eintrifft,dem abrufenden Verein das Geld zu senden.
8. Will ein Verein die abgerufene Summe bei einer nahe gelegeneuNotenbankagentur erheben, so teilt er dies unter Bezeichnung der Noten-bankagentur dem Kreisverband im Abrufschreiben mit und fügt zugleichbei, wer namens des Vereins bei der angegebenen Notenbankagentur dieabgerufene Summe erheben wird. Der Kreisverband überfendet danndem Verein ein von der Notenbank ausgestelltes Akkreditiv, welches diein dem Akkreditiv bezeichnete Perfon berechtigt, namens des Vereins beider Agentur der Notenbank, bei welcher der Verein die Auszahlung ge-wünfcht hat, die abgerufene Summe zu erheben.
Die Überfendung des Akkreditivs geschieht mit einfachem Brief. Jedeabgerufene Summe, welche von dem Verein bei der nächsten Notenbank-agentur selbst erhoben wird, kostet auf diefe Weise nur 10 Pf. Porto.
(In der Pfalz befindet sich eine Notenbank-Filiale in Ludwigs-hllfen a. Rh. und 14 Notenbankagcnturen).
Die von der Pfälzer Geldausgleichstelle festgesetzten Zinssätze sind:
1. die bei der Geldausgleichstelle angelegten Gelder werden zu 8^/2"/»verzinst und können jederzeit provisionsfrei zurückgezogen werden.
2. Für die über die Einlagen bei der Geldausgleichstelle hinausgemachten Abhebungen wird der Verein von der Geldausgleichstelle mit4"/o und mit l/8«/o halbjährlicher Provision belastet.
3. Bedarf ein Verein von der Geldausgleichstelle eines Darlehens,nicht in laufender Rechnung, fondern auf längere Zeit, fo zahlt er hierfür4V2^o Zinsen ohne Provision.
Von dem Kreisanwalt ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden,daß Cessionen in der Regel von den Vereinen nur mit eigenen dauerndüberschüssigen Einlagen gemacht werden sollen. Geld aufzunehmen bei