Entwicklungsgeschichte der ländlichen Spar- und Darlehenskassen. 239
Sowohl die Ausfüllung der Steuerbeträge wie die Bestätigung derRichtigkeit des Auszuges geschieht unentgeltlich.
Nach Maßgabe der Steuerlisten wird das Vermögen der Vereins-Mitglieder an Grund und Boden berechnet. Im wesentlichen ist dieGrund- und Haussteuer maßgebend. Das 23fache bis 24sache der Steuergiebt den Kredit an, den man gewähren kann. Schulden, die auf demGrundbesitz ruhen, werden hierbei nicht eruiert, da nur ein geringerProzentsatz des Grund- und Hauserwertes als Kredit gegeben wird, Wohlca. 5 °/o. Es ist nicht ausgeschlossen, daß in einzelnen Fallen mehr ge-geben wird. Auch haben einzelne Vereine größeren Kredit vorübergehendbeansprucht; dafür wurden Wertpapiere deponiert. Die Kredithühe istbisher für die einzelnen Vereine noch nicht festgestellt worden. Es solldies dem Vernehmen nach demnächst geschehen.
Die Konstituierung des selbständigen pfälzischen Kreisverbandes fandam 6. März 1895 statt.
Der Kreisverband bethätigt den Geldausgleich zwischen den einzelnenSpar- und Darlehenskassen im Giro-Vertehr mit den pfälzischen Agenturender bayerischen Notenbank seit dem 22. April 1395. Für den Geldverkehrder Kassen mit dem Kreisverband als Geld aus gleichstelle kommen folgendeNormen in Betracht (Cirkular des Kreisanwalts vom 20. April 1895):
1. Die Kassen zahlen ihre überschüssigen Gelder bei der nächst-gelegenen Agentur der bayerischen Notenbank auf das dem Kreisanwaltbei der Landauer Agentur der bayerischen Notenbank eröffnete Giro-Kontoein. (Das Giro-Konto ist dem Kreisanwalt persönlich eröffnet, weil derVerband keine juristische Persönlichkeit hat und es einer persönlichhaftenden Mittelstelle bedürfte).
2. Diese Einzahlung bei der nächstgelegenen Notenbank-Agenturwird aber (nach dem Cirkular) nur dann für vorteilhaft erachtet, wennsie durch den Rechner oder ein anderes Vorstandsmitglied spesenfrei ge-legentlich des Besuchs der Gemeinde, in welcher die Notenbankugentursich befindet, geschehen kann, weil dann das Porto erfpart, der Rechnerdes^Packens des Geldes nach den Postvorschriften enthoben und bei derEinzahlung des Geldes sofort die regelrechte, definitive Quittung durchdie Notenbankllgentur erteilt wird. Von der Einzahlung ist mit Post-karte dem Kreisverband Kenntnis zu geben.
3. Wenn die Einzahlungen durch die Post gemacht werden müssen,so sind sie bei der Landauer Agentur der bayerischen Notenbank für dasdem Kreisanwalt eröffnete Girokonto zu machen.