238 Die bayerische Pfalz.
selbst erhebliche Verluste zu erleiden. Die Centralgenossenschllft habe da-her ihr Verhältnis zu den Kassen vom 10. März 1895 an gelöst, diebayerische Centraldarlehenskasse übernehme alle Einlagen der einzelnenKassen, sowie die Schuldverpflichtungen derselben durch die pfälzischeFiliale, sodaß bei sofortigem Eintritt in den bayerischen Landesverbandund in die bayerische Centraldarlehenskasse eine Störung im Geschäfts-betrieb für die einzelnen Kassen nicht eintrete.
Zur Aufnahme in den bayerischen Landesverband und in die baye-rische Centraldarlehenskasse wurde die Einsendung nachverzeichneter Schrift-stücke durch die einzelnen Vereine (an den Verband der pfälzischen land-wirtschaftlichen Genossenschaften in Landau, Pfalz), unter Anlage vonFormularen für erforderlich bezeichnet:
1. eine Beitrittserklärung zum bayerischen Landesverband, welchevon mindestens 3 Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein muß,
2. eine Beitrittserklärung zur bayerischen Centraldarlehenskasse,welche ebenfalls von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern unterzeichnetsein muß,
3. die gerichtliche Bestätigung des Eintrags in die Liste der Ge-nossenschaften, wovon eine Abschrift bei den Vereinsakten zurückzubehalten ist
4. eine gleichlautende Abschrift des Vereinsstatuts, welches die ge-richtliche Anerkennung gefunden hat. Hierzu wird ein gedrucktes Vereins-statut benützt. Die Richtigkeit dieses Statuts muß vom Vorsteher be-stätigt werden,
5. ein Verzeichnis der sämtlichen Vorstandsmitglieder mit dereneigenhändigen Unterschriften,
6. ein Antrag auf Krediteröffnung mit angefügtem, namentlichemVerzeichnis der sämtlichen Vereinsmitglieder unter Angabe der Steuernderselben. Die Steuern sind von dem Rechner bei der Gemeindeverwaltung,welche sie als Grundlage für die Umlageerhebung in einer Liste einzu-tragen hat, zu erheben, so daß die Ausfüllung des Antrags aus Kredit-eröffnung für den Rechner keine Schwierigkeit bietet. Sollte eine Ge-meindeverwaltung die Auszüge aus der Steuerliste den Rechner nichtmachen lassen, so ist der Antrag auf Krediteröffnung mit dem Mitglieder-verzeichnis vollständig auszufüllen, mit Ausnahme der Steuerangaben,und dem Verbllndspräsidenten alsbald einzusenden. Derselbe wird danndurch die Kgl. Rentämter die Ausfüllung der Steuerbeträge veranlassen.Die Steuern sind zu summieren und die Richtigkeit des Auszuges ist vonder Gemeindebehürde, event, dem Kgl. Rentamt bestätigen zu lassen.