228 Die bayerische Pfalz.
innerhalb zweier Jahre. Aus dem Revisionsprotokoll für das Jahr1894 darf man schließen, daß diese Revisionen mit Sorgfalt aus-geführt weiden.
5. Nebenstellen sind bei der engen Umgrenzung der Bezirke nicht vor«Handen.
6. Von den meisten Kassen werden Sparmarten oder Sparkarten aus-gegeben.
7. Den Kassenbezirt bildet nur eine Gemeinde, sie sind sämtlich Land-gemeinden oder kleinere Landstädte.
8. Die Geschäftslage der einzelnen Vereine ist in den Tabellen dar-gestellt.
Die Verteilung des Reingewinns ist aus § 45 des Normalstatutsersichtlich. Der § 45 lautet: „Vom Reingewinn erhalten zunächst derReservefonds, sowie die Betriebs-Rücklage, so lange dieselben noch nichtauf dem festgesetzten Betrage -— mindestens ^4 der Geschäftsanteile —angelangt sind, je 10°/o und dann die zum Schlüsse des vorhergehendenJahres durch Zuschreibung von Gewinn und Abschreibung von Verlustermittelten Geschästsguthaben der Genossen bis zu 4°/o Zinfen.
Von dem alsdann verbleibenden Überschuß erhalten der Reservefondsfowie die Betriebsrücklage, fo lange dicfelben noch nicht auf dem fest-gesetzten Betrag angelangt sind, je ein Vierteil.
Über den Rest verfügt die Generalverfammlung und wird der fürdie Genoffen bestimmte Gewinn-Überschuß nach Höhe der zum Schlüssedes vorhergehenden Jahres durch Zuschreibung von Gewinn und Ab-schreibung von Verlust ermittelten Geschästsguthaben der einzelnen Ge-nossen an diefe verteilt, jedoch darf der Gewinnanteil der Genossen, (ein^schließlich der Anteilzinsen), den Zinsfuß für Darlehen nicht übersteigen".
Bei Unterbilanz wird zunächst die Betriebsrücklage, sodann derReservefonds zur Deckung benutzt. Nach Erschöpfung des Refervefondswerden die Gcfchäftsguthaben der Genossen im Verhältnis der Höhe der-selben zur Verlustdeckung benutzt, während darüber hinausgehende Ver-luste aus die Genossen zu gleichen Teilen ausgeschlagen werden (§ 46des Statuts).
Die Mitglieder sind zum weitaus grüßten Teile Landwirte odertreiben Landwirtschaft, wenigstens im Nebenberuf. Dementfprechend ver-teilen sich die Einlagen und die Darlehen.
Die Mittel zur Kreditbesriedigung werden, soweit die Einlagen nichtausreichen, durch Anleihen bei der Geldausglcichstelle beschafft.